Norm
EheG §91Rechtssatz
Ein klagbarer Anspruch eines geschiedenen Ehegatten gegen denjenigen, zu dessen Vorteil der andere Ehegatte eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse verringerte, ist ausgeschlossen, wenn nicht fristgerecht die Einbeziehung des Wertes des Fehlenden in die Aufteilung beantragt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0057921Dokumentnummer
JJR_19880316_OGH0002_0010OB00520_8800000_001