Norm
EheG §82 Abs1 Z1Rechtssatz
Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung bei der Bemessung der Ausgleichszahlung können auch Überlegungen darüber angestellt werden, ob Zuwendungen eines Dritten für die Anschaffung der Ehewohnung dadurch gleichsam als abgewohnt angesehen werden können, daß der Geschenkgeber eine Zeit lang auch in dieser Wohnung wohnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057334Dokumentnummer
JJR_19850710_OGH0002_0080OB00648_8400000_001