Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei M***** L*****, vertreten durch Sunder-Plaßmann Loibner & Partner, Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. O***** L*****, 2. T*****GmbH I***** & C... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 28. 5. 1977 die Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 27. 11. 2008 aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden wurde. Die Antragsgegnerin trifft eine Mitschuld an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe. Das Verschulden des Antragstellers überwiegt. Der letzte gemeinsame Wohnort der Parteien war in S*****, U*****. Der Ehe entstammen vier Kinder, die alle volljährig und selbsterhaltungsfähig sind. Der Antragsteller ist am 14. 10. 1946... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Christine S*****, vertreten durch Dr. Leopold Boyer, Rechtsanwalt in Zistersdorf, gegen den Antragsgegner Rudolf S*****, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin dreier Liegenschaften im E*****dorf in H*****, die während aufrechter Ehe der Streitteile erworben wurden. Zu diesen Liegenschaften gehören zwei benachbarte Wohnungen (Häuser), nämlich die von der Klägerin bewohnte Wohnung mit der Adresse E*****dorf 10 sowie die aus vormals zwei Wohnungen zusammengelegte Wohnung E*****dorf 11 und 12. Die Ehe der Streitteile ist rechtskräftig geschieden. In Rumänien ist zwischen den Streittei... mehr lesen...
Begründung: Die im Exszindierungsprozess beklagte Vermieterin hat gegen den Ehegatten der Klägerin (Verpflichteten) wegen Mietzinsrückständen in zwei verbundenen Verfahren einen rechtskräftigen Räumungstitel (Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 16. Juli 2004, GZ 44 C 23/98d, 513/01w-45) erwirkt. Die außerordentliche Revision des Mieters wurde mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 7. März 2006, AZ 1 Ob 263/05s, zurückgewiesen. Die erste der beiden Räumungsklage... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1AußStrG §235EheG §81 Abs2EheG §85EheG §87
Rechtssatz: Der allgemeine Anspruch auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft gemäß § 830 ABGB und der nacheheliche Ausgleichsanspruch gemäß §§ 81 ff EheG verfolgen unterschiedliche Rechtsschutzziele und sind nach unterschiedlichen Wertungsgesichtspunkten zu beurteilen. Dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Teilungsverfahren mit bindender Wirkung zwischen den Parteien über de... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem Paragraph 55, Absatz eins, EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschulde... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren Hälfteeigentümer einer Liegenschaft im Gesamtausmaß von 3.322 m². Diese teilten sie im Jahr 2000 in eine Betriebsliegenschaft im Ausmaß von 2.702 m² und in die Restliegenschaft im Ausmaß von 620 m²; auf letzterer befindet sich das Wohnhaus der Parteien samt Garage. Die Betriebsliegenschaft übergaben sie ihrem Sohn. Der Übergabsvertrag vom 20. 12. 2000 enthält unter anderem folgende Bestimmungen: 8.3. Die Übergeber verpflichten sich dem Übernehmer gegen... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 23. 12. 2001, das ihnen am 29. 1. 2002 zugestellt wurde, aus dem überwiegenden Verschulden der Antragstellerin geschieden. Der Ausspruch der Ehescheidung blieb unangefochten. Lediglich der Verschuldensausspruch wurde von der Antragstellerin - erfolglos - bekämpft. Die Streitteile waren seit 26. 6. 1963 verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter, die 1964 geboren wurde. Bis 1997 führten sie in Wien einen Bäckereibetrieb in... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche. Das Erstgericht habe zugunsten der Ehefrau ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf der Liegenschaft eines Dritten eingeräumt, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 381 EO iVm § 97 ABGB zu prüfen. Eine Interessenabwägung zwischen den zwingenden wirtschaftlichen Interessen der Zweitbeklagten und der Klägerin sei nicht erfolgt; ein Anspr... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 5. 1997 wurde über das Vermögen des DI Ernst S***** der Konkurs eröffnet. Am 29. 1. 1998 (rechtskräftig am 23. 2. 1998) wurde die mit der Antragstellerin geschlossenen Ehe geschieden. Mit Antrag vom 4. 3. 1998 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG. Am 13. 3. 1998 verstarb DI Ernst S*****. Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung in der Form, dass ihr das Alleineigentum an ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 20. 11. 1973 vor dem Standesamt W***** die Ehe geschlossen. Mit der am 2. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Gleichzeitig beantragte sie zur Sicherung ihres Anspruches auf Erhaltung ihrer auf der Liegenschaft EZ ***** befindlichen und seit Jahren zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses dienenden (Ehe-)Wohnung im ersten Stock des darauf befindlichen Hauses d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vom Rekursgericht bereits verneinte Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz kann nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht mehr aufgegriffen werden. Im Übrigen ist dem Revisionsrekurswerber zwar zuzugestehen, dass eine Vereinbarung mit dem Verlassenschaftskurator nach seiner geschiedenen Gattin und das Einvernehmen mit den zu Erben nach der Gattin eingesetzten Söhnen sinnvoll erschiene. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 7. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 18. 9. 1996 zu 32 C 92/96 gemäß § 55 Abs 1 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Dieser Ehe entstammen der am 3. 4. 1977 geborene Christian S***** und der am 28. 7. 1978 geborene Martin S*****. Als Ehewohnung diente das Haus W*****straße ***** mit angrenzender Liegenschaft in G*****. Diese Liegenschaft samt dem darauf s... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsverm... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp (Nachweise ua bei Bernat in Schwimann ABGB2 Rz 15 zu § 82 EheG; RIS-Justiz RS0058382 und RS0058398) unterliegt der Aufteilung nach § 81 EheG auch eine von einem Ehegatten in die Ehe eingebrachte, von Todes wegen erworbene oder ihm von einem Dritten geschenkte Ehewohnung, sofern ein Ehegatte auf deren Weiterbenützung zur Sicherung seiner Lebensbedürfnisse angewiesen ist. Es liegt hier eine "Ausnahme von der Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §458EheG §87
Rechtssatz: Wird in einem Scheidungsvergleich zugunsten eines geschiedenen Ehegatten ein Mietvertrag über die im Eigentum des anderen Ehegatten stehende Ehewohnung begründet, ist daher auch hier nach den besonderen Umständen zu prüfen, ob die oben dargelegten Kriterien für die Annahme eines Verschuldens gegeben sind. Wird das Mietverhältnis daher vereinbart, um die Verwertung der Pfandsache durch den Pfandgläubiger unmög... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Walter K*****, der geschiedene Ehegatte der Beklagten, war aufgrund eines mit seiner Mutter geschlossenen Übergabsvertrages vom November 1988 alleiniger Eigentümer der Liegenschaft EZ 1837 Grundbuch ***** mit dem Haus E*****-Straße *****. Er hat dieses Haus nach der Übergabe um- und ausgebaut, wobei geplant war, selbständige Wohneinheiten zu schaffen und Wohnungseigentum zu begründen. Zu diesem Zweck räumte die Klägerin Walter K***** zu Konto Nr 77032 einen ... mehr lesen...
Norm: EheG §87
Rechtssatz: Das Gericht ist im Außstrverf nicht berechtigt, bücherlich einverleibte Veräußerungsverbote und Belastungsverbote aufzuheben. Zu einer solchen Aufhebung eines einverleibten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes käme es aber durch die Anordnung der Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft durch Zivilteilung, da der Ersteher einer im Sinn des § 843 ABGB gerichtlich feilgebotenen gemeinschaftlichen Sache an ein nur d... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geschlossene Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde am 28.7.1989 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Auspruch, daß den Antragsgegner das überwiegende Verschulden an der Ehezerrüttung trifft, rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammen drei in den Jahren 1968, 1970 und 1978 geborene Kinder. Die Antragstellerin und der Antragsgegner erwarben im Jahre 1967 je zur Hälfte das Eigentum an der Liegenschaft EZ 7*****, errichteten hierauf in den Jahren ... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §84EheG §87EheG §90 Abs1
Rechtssatz: Die Grundsätze des Aufteilungsverfahrens, wie sie in § 83 (Billigkeit, Gewicht und Umfang des Beitrages zur ehelichen Errungenschaft, Wohl der Kinder), § 84 (möglichste Trennung der Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten), § 87 (die Ehewohnung betreffende gerichtliche Anordnungen der Rechtsübertragung oder
Begründung: ) und § 90 Abs 1 (Bewahrungsgrundsatz: Übertragung oder
Begründung: von ... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.März 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 15. September 1988 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Verbindung entstammten zwei Söhne, nämlich der mittlerweile volljährige Sohn Michael, geboren am 1. Dezember 1970, und der minderjährige Markus, geboren am 6. Oktober 1978. Die Obsorge hinsichtlich des Minderjährigen steht aufgrund eines Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes dem Vater zu. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 18.1.1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 15.6.1981 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 21.5.1981, 4 Cg 344/80, aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Durch die Eheschließung war der am 9.1.1975 geborene gemeinsame Sohn Michael legitimiert worden; die Frau brachte zwei Töchter aus erster Ehe in ihre zweite Ehe mit. Der Mann ist alleiniger Hauptmieter der Ehewohnung (Gemeindewohnung) in Leoben, F*****gasse *... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.Mai 1966 mietete die Ehegattin des Klägers eine Zimmer-Küche Wohnung samt Nebenräumen mit rund 39 m2 Nutzfläche in dem im Eigentum der nun beklagten Stadtgemeinde stehenden Haus Schippingerstraße 31 in 8051 Graz. Der Kläger schloß am 5.Mai 1972 die Ehe. Bis 1983 lebten die Ehegatten in dieser Mietwohnung, dann zogen sie in eine Dienstwohnung der Ehegattin, doch wurde im Sommer 1985 das Dienstverhältnis aufgelöst. Die Ehegattin kehrte nach einem Genesungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §97, ABGB §1295 IIf7eEheG §87EO §382eEO §391 Abs2 IIAEO §391 Abs2 IVA
Rechtssatz: Der dem wohnbedürftigten Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten gemäß § 97 ABGB zustehende Anspruch ist im Dritten gegenüber wie jede andere Verletzung eines durch Besitz verstärkte und erkennbaren Forderungsrechtes bei dolosem Zusammenwirken mit dem Schuldner geschützt. Der nach § 97 ABGB gewährte Anspruch besteht im Fall rechtzeitiger An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 7. Mai 1985 vom Kreisgericht Leoben rechtskräftig von Ewald P*** aus dessen Alleinverschulden geschieden. Ewald P*** hat noch während aufrechter Ehe mit Anwartschaftsvertrag vom 17. Juli 1984 von der beklagten Partei den Anspruch auf Übergabe der Wohnung top. Nr. 12 im zweiten Stockwerk des von ihr zu errichtenden Hauses Langenwang Bau 1 (nunmehr Langenwang, Grazer Straße 70) sowie den Anspruch auf Einräumung des Wohnungseigentums hinsich... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe des Antragsgegners mit Charlotte B*** wurde am 5. April 1984, rechtskräftig seit 22. Mai 1984, aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die geschiedene Frau stellte am 15. März 1985 beim Erstgericht den Antrag, ihr die im Ehegatten-Wohnungseigentum stehende Ehewohnung, ein Reihenhaus in der Spechtgasse 65/7/4 in Mödling, gegen Übernahme der alleinigen Zurückzahlung der noch aushaftenden anteiligen Hypothekardarlehen und auch den gesamten Hausrat, teils ohne A... mehr lesen...