Begründung: Die Parteien haben am 28. 5. 1977 die Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 27. 11. 2008 aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden wurde. Die Antragsgegnerin trifft eine Mitschuld an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe. Das Verschulden des Antragstellers überwiegt. Der letzte gemeinsame Wohnort der Parteien war in S*****, U*****. Der Ehe entstammen vier Kinder, die alle volljährig und selbsterhaltungsfähig sind. Der Antragsteller ist am 14. 10. 1946... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Christine S*****, vertreten durch Dr. Leopold Boyer, Rechtsanwalt in Zistersdorf, gegen den Antragsgegner Rudolf S*****, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Homa D*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schwank, Rechtsanwalt in Wien, wider den Antragsgegner Kamran D*****, vertreten durch Dr. Markus Bernhauser, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsverm... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren Hälfteeigentümer einer Liegenschaft im Gesamtausmaß von 3.322 m². Diese teilten sie im Jahr 2000 in eine Betriebsliegenschaft im Ausmaß von 2.702 m² und in die Restliegenschaft im Ausmaß von 620 m²; auf letzterer befindet sich das Wohnhaus der Parteien samt Garage. Die Betriebsliegenschaft übergaben sie ihrem Sohn. Der Übergabsvertrag vom 20. 12. 2000 enthält unter anderem folgende Bestimmungen: 8.3. Die Übergeber verpflichten sich dem Übernehmer gegen... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 7. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 18. 9. 1996 zu 32 C 92/96 gemäß § 55 Abs 1 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Dieser Ehe entstammen der am 3. 4. 1977 geborene Christian S***** und der am 28. 7. 1978 geborene Martin S*****. Als Ehewohnung diente das Haus W*****straße ***** mit angrenzender Liegenschaft in G*****. Diese Liegenschaft samt dem darauf s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Rekurswerber meint, die Vorinstanzen hätten die bisherigen Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung (Ehegattenwohnungseigentum!) unverändert lassen müssen, übersieht er § 11 Abs 1 WEG, wonach im Fall der Scheidung der Ehe die bisherigen Ehegatten ihre Miteigentumsgemeinschaft am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum aufzuheben haben. Das Gericht kann dabei gemäß § 90 Abs 2 EheG nur die Übertragung des... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 3.5.1985 geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 12.1.1995 rechtskräftig aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Die eheliche Gemeinschaft ist seit dem 19.7.1992 aufgehoben. Der Ehe entstammen zwei Kinder, von denen eines am 9.9.1985 und das andere am 4.7.1987 geboren wurden. Sie leben gemeinsam mit der Mutter in dem Haus, das früher als Ehewohnung gedient hat. Alleineigentümer des Grundstücks ist d... mehr lesen...
Norm: EheG §84EheG §90
Rechtssatz: Wurde zwar ein Ehegatte während der Ehe und aufrechter Lebensgemeinschaft grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft auf der sich die Ehewohnung befand (hier: durch Kaufvertrag mit seinen Eltern), sind aber die Ehegatten, die dann etwa gleich viel zur Errichtung des Hauses beigetragen haben, übereinstimmend der Auffassung, sie wären im Innenverhältnis Miteigentümer der Liegenschaft, so sind sie im Rah... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** geschlossene Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde am 28.7.1989 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Auspruch, daß den Antragsgegner das überwiegende Verschulden an der Ehezerrüttung trifft, rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammen drei in den Jahren 1968, 1970 und 1978 geborene Kinder. Die Antragstellerin und der Antragsgegner erwarben im Jahre 1967 je zur Hälfte das Eigentum an der Liegenschaft EZ 7*****, errichteten hierauf in den Jahren ... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.März 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 15. September 1988 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Verbindung entstammten zwei Söhne, nämlich der mittlerweile volljährige Sohn Michael, geboren am 1. Dezember 1970, und der minderjährige Markus, geboren am 6. Oktober 1978. Die Obsorge hinsichtlich des Minderjährigen steht aufgrund eines Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes dem Vater zu. ... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §84EheG §87EheG §90 Abs1
Rechtssatz: Die Grundsätze des Aufteilungsverfahrens, wie sie in § 83 (Billigkeit, Gewicht und Umfang des Beitrages zur ehelichen Errungenschaft, Wohl der Kinder), § 84 (möglichste Trennung der Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten), § 87 (die Ehewohnung betreffende gerichtliche Anordnungen der Rechtsübertragung oder
Begründung: ) und § 90 Abs 1 (Bewahrungsgrundsatz: Übertragung oder
Begründung: von ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen der am 14. November 1928 geborenen Antragstellerin und dem am 15. Dezember 1933 geborenen Antragsgegner am 3. Juni 1960 geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Juli 1987, GZ 26 Cg 74/87-25, mit dem Ausspruch geschieden, daß die Frau eine Mitschuld trifft, die Schuld des Mannes an der Scheidung aber überwiegt (§ 60 Abs 3 EheG). Beide Teile sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammen die volljährigen aber noch s... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 28.11.1969 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27.1.1986, 26 Cg 34/85-7, rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragstellers geschieden. Aus der Ehe entstammen vier Kinder, das jüngste ist am 30.10.1978 geboren. Das Sorgerecht steht der Antragsgegnerin zu. Im Jahre 1972 begann der Antragsteller in Zweinitz auf einem ihm von seiner Mutter übergebenen Grundstück einen Neubau zu errichten. Im Jahre 1... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 17.8.1968 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 22.3.1985, 16 Cg 323/83-28, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 18.10.1985, 6 R 159/85-38, aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Das Urteil wurde am 17.12.1985 rechtskräftig. Aus der Ehe entstammen sechs mj. Kinder. Der Antragsgegner war mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 4.4.1984, 13 Vr 3857/83-32, ... mehr lesen...
Norm: EheG §84
Rechtssatz: Wenn zwischen den geschiedenen Ehegatten tiefgreifende persönliche Differenzen bestehen, die sogar zu Tätlichkeiten geführt haben, würde das Verbleiben beider vormaligen Ehegatten in der Ehewohnung, wenn die Nebenräume gemeinsam benützt werden müssten, § 84 EheG widersprechen (so schon 2 Ob 529/86). Entscheidungstexte 7 Ob 687/88 Entscheidungstext OGH 10.11.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 10.3.1986, 10 Cg 19/86-6, aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Bereits während des Scheidungsverfahrens wurde dem Antragsgegner wegen seines aggressiven Verhaltens gegen die Antragstellerin, das zumindest in einem Fall zu einer Körperverletzung geführt hatte, das Verlassen der Ehewohnung aufgetragen. Im Zuge des Aufteilungsverfahrens wies das Erstgericht der Antragstellerin die all... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. November 1955 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 13. Dezember 1984, 4 Cg 325/84-3, aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Aus der Ehe entstammt ein bereits volljähriger Sohn. Der Antragsgegner ist seit 1978 Nutzungsberechtigter der aus zwei Zimmern und Zubehör bestehenden Ehewohnung in Wien 12., Hetzendorferstraße 78/4/5. Der Baukostenzuschuß für diese Wohnung in der Höhe von 25.000 S wurde... mehr lesen...
Begründung: Die 1957 geschlossene Ehe der Streitteile wurde am 17.5.1983 geschieden. Die Antragstellerin beantragte am 17.5.1984 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, bestehend aus einem im Hälfteeigentum beider Ehegatten stehenden Liegenschaft, auf der ein Einfamilienhaus steht, das auch die Ehewohnung war. Die Antragstellerin beantragte, den Hälfteanteil des Antragsgegners gegen Zahlung einer Ausgleichszahlung von 500.000 S, davon 100.000 S sofort, den Rest in kleinen... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.11.1954 von den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 27.2.1986, 3 Cg 84/84-28, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 2.7.1986, 17 R 147/86-33, und des Obersten Gerichtshofes vom 15.1.1987, 6 Ob 695/86-37, rechtskräftig aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Aus der Ehe entstammen zwei in den Jahren 1955 und 1963 geborene, somit bereits volljährige Kinder. Die Antragstellerin... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte, das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Im Laufe des Verfahrens beantragte die Antragstellerin auch, den Antragsgegner zu einer angemessenen Abgeltung ihrer Mitarbeit in seinem Erwerb zu verhalten. Der Antragsgegner wandte zum Begehren um Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens ein, daß der Großteil des Gebrauchsvermögens von ihm angeschafft worden sei: Die Übertragung des Hälfte... mehr lesen...
Norm: EheG §84EheG §90 Abs1
Rechtssatz: Es soll nicht dem Ehegatten, der die gemeinsame Sache gegen Zahlung des Ausgleichsbetrages in sein Alleineigentum übernimmt, als Verzugsfolge drohen, daß der frühere Zustand wieder hergestellt wird und damit die Auseinandersetzung um die Eigentumsgemeinschaft wieder von neuem beginnt. Es ist daher im Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten gelegen, wenn die Verknüpfung der Eigentumsübertragung an d... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1961 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 15. 4. 1980 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Am 3. 9. 1980 beantragte Maria K***** zu 1 Nc 36/80 des Erstgerichts eine Benützungsregelung hinsichtlich des auf dem Grundstück Nr ***** KG ***** errichteten Wohnhauses ***** und brachte vor, dass das Grundstück je zur Hälfte in ihrem und im Eigentum des Friedrich K***** stehe. Die vom Erstgericht darau... mehr lesen...
Norm: EheG §84
Rechtssatz: Die Erwägung des § 84 EheG tritt in den Hintergrund, wenn der an der Scheidung schuldlosen Teil ein weiteres Zusammenleben mit dem geschiedenen Gatten in Kauf nimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 506/84 Entscheidungstext OGH 04.04.1984 1 Ob 506/84 1 Ob 541/85 Entscheidungstext OGH 10.06.1985 1 Ob 541/8... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 8. 1963 geschlossene Ehe der Parteien, der keine Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 20. 3. 1980 aus dem Grunde des § 50 EheG rechtskräftig geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens haben die Parteien wechselseitig auf Unterhalt verzichtet. Sie sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 559 II KG O***** mit dem Grundstück Nr. 33/4 Wiese, auf dem sie während der Ehe das Wohnhaus, O*****, errichtet haben. In diesem Hau... mehr lesen...
Norm: EheG §84EheG §87 Abs1
Rechtssatz: Eine künftige Berührung der Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten ist im Fall einer rechtsgestaltenden Verfügung der Art, wie sie im § 87 Abs 1 EheG ausdrücklich vorgesehen ist, nicht auszuschließen. Daraus folgt, daß in jenen Fällen, in denen die anzustellenden Billigkeitserwägungen Maßnahmen im Sinne der letztgenannten Gesetzesstelle erfordern, derartige Maßnahmen nicht unter Bedachtnahme auf die Be... mehr lesen...
Norm: EheG §84EheG §90 Abs1
Rechtssatz: Der in § 90 Abs 1 EheG ausgedrückte Bewahrungsschutz hat hinter dem leitenden Grundgedanken der gesetzlichen Aufteilungsregelung, dass die häufig eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen bildenden vermögensrechtlichen Bindungen der früheren Ehegatten nach Möglichkeit vollkommen aufgehoben werden sollen (§ 84 EheG), zurückzutreten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angrenze... mehr lesen...
Norm: EheG §84EheG §90
Rechtssatz: Die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten sollen sich insbesondere dann möglichst wenig berühren, wenn zwischen ihnen tiefgreifende persönliche Differenzen bestehen, die sogar zu Tätlichkeiten geführt haben. In diesem Fall entspricht es auch der Billigkeit, wenn die Übertragung des Eigentums an unbeweglichen Sachen angeordnet wird. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...