Norm
EheG §84Rechtssatz
Wurde zwar ein Ehegatte während der Ehe und aufrechter Lebensgemeinschaft grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft auf der sich die Ehewohnung befand (hier: durch Kaufvertrag mit seinen Eltern), sind aber die Ehegatten, die dann etwa gleich viel zur Errichtung des Hauses beigetragen haben, übereinstimmend der Auffassung, sie wären im Innenverhältnis Miteigentümer der Liegenschaft, so sind sie im Rahmen des Aufteilungsverfahrens so zu behandeln, als läge Miteigentum vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108236Im RIS seit
08.08.1997Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017