Norm
ABGB §934Rechtssatz
Da bei der Aufteilung nicht der objektive Wert des ehelichen Gebrauchsvermögens maßgebend ist, ist auch die Zustimmung eines Ehegatten zur Übertragung des Hälfteanteils an einer Liegenschaft an den anderen einer Bewertung nicht zugänglich (hier: Frage der Anwendung des § 934 ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019031Dokumentnummer
JJR_19840626_OGH0002_0020OB00579_8400000_002