Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1990 österreichische Staatsbürgerin. Sie begehrt die Scheidung der mit dem Beklagten, der nach wie vor Staatsbürger der Volksrepublik China ist, am 8.9.1992 vor der Stadtregierung Wenzhou/Provinz Zhejiang in der Volksrepublik China und am 22.12.1992 vor dem Standesamt Bad Reichenhall, Deutschland, geschlossenen Ehe. Anläßlich der Eheschließung in China sei das (vom Magistrat der Stadt Salzburg ausgestellte) Ehefähigkeitszeugnis der Klägerin... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §13EheG §8EheG §24
Rechtssatz: Die Wiederholung einer Eheschließung mit dem selben Ehepartner ist keine Doppelehe im Sinne des § 24 EheG, sie bedeute nur eine doppelte Eheschließung. Eine solche ist nach § 13 1.DVEheG zulässig, wenn die Ehegatten Zweifel an der Gültigkeit oder an dem Fortbestand ihrer Ehe hegen. Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung genügen Zweifel an der Gültigkeit allein oder Zweifel am Fortbestand der Ehe allei... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 15. August 1938 vor dem Zivilstandeskreis Z die Ehe geschlossen. Zur Zeit der Erhebung der gegenständlichen Scheidungsklage waren beide Ehegatten Schweizer Staatsbürger. Dem Kläger wurde mit Wirkung vom 15. Jänner 1973 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Streitteile hatten einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Z. Der gewöhnliche Aufenthalt der Beklagten ist noch immer Z, der Kläger wohnt seit 30. August 1950 in M, also in Österreich. D... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8JN §76 IIA2JN §76 IIA5
Rechtssatz: Eine im Ausland erfolgte Scheidung von Schweizer Bürgern wird in der Schweiz anerkannt, wenn beide Ehegatten im Ausland wohnen, dagegen nicht, wenn ein Ehegatte in der Schweiz wohnt. Für letzteren Fall nimmt die Schweiz eine ausschließliche Zuständigkeit seiner eigenen Gerichte in Anspruch, schließt also die Jurisdiktion ausländischer Gerichte aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte vom Beklagten Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages in der Höhe von S 5500.- mit der Behauptung, daß sie den Beklagten am 17. 12. 1949 in der (damaligen) St Michael's Church im Schloß Schönbrunn nach englischem Recht geheiratet habe und mit dem Beklagten seither in aufrechter Ehe lebe. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und wendete insbesondere ein, daß er mit der Klägerin in keiner für den österreichischen Rechtsbereich gültigen Ehe lebe. Die Par... mehr lesen...
Am 27. Juni 1966 hat der Kläger gegen die Beklagte beim Landesgericht Feldkirch eine Klage auf Scheidung der am 18. Oktober 1935 geschlossenen Ehe eingebracht. Beide Parteien sind englische Staatsangehörige. Der Kläger behauptet, er habe seinen ordentlichen und dauernden Wohnsitz in Bregenz - Lochau. Die Beklagte, die das bestreitet, lebt in London. Die Ehescheidungsklage wird auf § 55 EheG. gestützt. Die Beklagte hat die Einrede der Unzuständigkeit der österreichischen Gerichte erh... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §74.DVEheG §84.DVEheG §15JN §76 Abs3 Z1 IIA4
Rechtssatz: Das englische internationale Privatrecht wird auf dem Gebiet des Familienrechtes - insbesondere auch des Rechtes der Ehescheidung - vom Domizilprinzip beherrscht. Sind daher zwar beide Ehegatten englische Staatsbürger, hat aber der Mann - und damit auch seine Frau - sein Domizil in Österreich, dann ist nach der - gemäß § 7 der 4. DVEheG maßgebenden - englischen Rechtsordnun... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 9. August 1949 vor dem Standesamt Wien Innere Stadt-Mariahilf geheiratet. Sie besitzen die Schweizer Staatsbürgerschaft. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthaltsort der Streitteile war Wien. Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Der Beklagte hat eine Widerklage auf Scheidung der Ehe nach § 55 EheG. eingebracht. Das Erstgericht hat die Ehe auf Grund der Klage der Klägerin und Widerbeklagten - im folgenden kurz K... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8
Rechtssatz: Schweizerisches materielles Recht ist bei der Ehescheidung von Schweizern auch dann anzuwenden, wenn eine Scheidung nach österreichischen Rechtsvorschriften in der Schweiz anerkannt würde. Entscheidungstexte 8 Ob 260/66 Entscheidungstext OGH 18.10.1966 8 Ob 260/66 Veröff: SZ 39/171 = EvBl 1967/158 S 182 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 a4.DVEheG §8
Rechtssatz: Ehescheidung nach deutschem Recht; Auslegung des - dem § 55 EheG nicht mehr wörtlich gleichen - § 48 dEheG. Entscheidungstexte 5 Ob 349/62 Entscheidungstext OGH 14.03.1963 5 Ob 349/62 6 Ob 275/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 6 Ob 275/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bABGB §523 A6.DVEheG §8 ff6.DVEheG §19
Rechtssatz: Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage der Ehefrau gegen den mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehemann, die Wegschaffung von (im Eigentum des Mannes stehenden) Hausratsgegenständen aus der ehelichen Wohnung zu unterlassen. Entscheidungstexte 5 Ob 176/62 Entscheidungstext OGH 27.09.1962 5 Ob 176... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §554.DVEheG §8
Rechtssatz: § 48 Z 3 des EheG 1946 der Bundesrepublik Deutschland ist nicht anwendbar, wenn die Scheidung der Ehe nach § 43 des EheG der Deutschen Bundesrepublik begehrt wird. Die sittliche Rechtfertigung des von dem Ehemann gestellten Scheidungsbegehrens (beide Ehegatten sind Staatsbürger der Deutschen Bundesrepublik) kann nach der zuletzt angeführten Gesetzesstelle nicht aus dem Grunde und schon gar nicht ... mehr lesen...
Norm: 6.DVEheG §1 Abs1 A6.DVEheG §86.DVEheG §96.DVEheG §18
Rechtssatz: 1.) Geltungsbereich der 6.DVEheG. 2.) Diese Verordnung kommt nicht zur Anwendung, wenn die Ehegatten faktisch getrennt leben, die Aufnahme eines gemeinsamen Haushaltes gar nicht mehr erwägen und nun jeder für sich in dieser Lage Fahrnisse erwirbt. Entscheidungstexte 1 Ob 498/57 Entscheidungstext OGH 29.01.1958 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §12 Abs16.DVEheG §1 Abs1 B6.DVEheG §86.DVEheG §16
Rechtssatz: Wenn die Kündigung des Ehemannes (bisherigen Alleinmieters) zwar nach Ausspruch der Übertragung der Mietrechte an die Ehefrau nach der 6. DVEheG, aber vor Rechtskraft dieser Entscheidung dem Ehemann zugestellt wurde und dieser keine Einwendungen erhob, hat die Ehefrau kein Exszindierungsrecht. Entscheidungstexte 1 Ob... mehr lesen...
Die Streitteile, die beide jugoslawische Staatsbürger sind, haben am 16. September 1937 in Jugoslawien die Ehe geschlossen. Am 27. Juli 1951 brachte die Gattin eine Klage auf Ehescheidung ein und stützte diese auf schwere Eheverfehlungen ihres Gatten. Das Erstgericht hat die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten ausgesprochen und seinen Antrag, der Klägerin das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe aufzuerlegen, abgewiesen. Das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §84.DVEheG §18JN §76 Abs3 IIA4
Rechtssatz: Ehescheidung jugoslawischer Staatsangehöriger. Entscheidungstexte 7 Ob 37/55 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 7 Ob 37/55 Veröff: EvBl 1955/206 S 341 = SZ 28/24 4 Ob 656/75 Entscheidungstext OGH 23.03.1976 4 Ob 656/75 8 ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8
Rechtssatz: Unter welchen Voraussetzungen sind deutsche Gerichte für einen Ehescheidungsstreit belgischer Staatsangehöriger zuständig? RS U OLG Köln (D) 1954/04/27 4 U 248/53 Veröff: JZ 1955,318 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0104736 Dokumentnummer JJR_19540427_AUSL000_00400U00248_53... mehr lesen...
Norm: code civil Frankreich Art3104.DVEheG §8EheG §55 a
Rechtssatz: Keine Anwendbarkeit des code civil bei Berechtigung und Beachtlichkeit des Widerspruches gegen Klage nach § 55 EheG und Fehlen eines sonstigen Scheidungsgrundes. (Kläger ist französischer Staatsbürger; in Österreich kann aber eine Scheidung nach französischem Recht nur ausgesprochen werden, wenn diese Scheidung auch nach österreichischem Recht zulässig wäre). ... mehr lesen...
Norm: Code civil Frankreich Art310EheG §55 a4.DVEheG §8
Rechtssatz: Keine Anwendbarkeit des code civil bei Berechtigung und Beachtlichkeit des Widerspruches gegen Klage nach § 55 EheG und Fehlen eines sonstigen Scheidungsgrundes. (Kläger ist französischer Staatsbürger; in Österreich kann aber eine Scheidung nach französischem Recht nur ausgesprochen werden, wenn diese Scheidung auch nach österreichischem Recht zulässig wäre). ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §8JN §76 IIA4
Rechtssatz: Ehescheidung französischer Staatsbürger unter Berücksichtigung des code civile. Entscheidungstexte 1 Ob 289/52 Entscheidungstext OGH 09.04.1952 1 Ob 289/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0046643 Dokumentnummer JJR_19520409_OGH0002_0010O... mehr lesen...
Die damalige österreichische Staatsbürgerin Marie H. hat am 14. Juni 1932 mit dem Reichsdeutschen Georg S. die Ehe geschlossen und ist dadurch deutsche Staatsangehörige geworden. Nach der Wiedererrichtung Österreichs hat sie beim Landesgericht Linz die Scheidungsklage eingereicht und es wurde ihre Ehe mit dem Urteil dieses Gerichtes vom 11. Jänner 1946, 1 Cg 660/45-6, aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der Beklagte war im Verfahren durch einen Abwesenheitskurator vert... mehr lesen...
Norm: EheG §8EheG §244.DVEheG §24PStG §45
Rechtssatz: Der Standesbeamte ist nicht berechtigt, die Vornahme der Eheschließung einer geschiedenen Frau, welche die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat, deshalb abzulehnen, weil das seinerzeit ergangene (österreichische) Scheidungsurteil nicht hätte erfließen dürfen. Entscheidungstexte 1 Ob 324/49 Entscheidungstext OGH 16.11.... mehr lesen...