Norm
AußStrG §12 Abs1Rechtssatz
Wenn die Kündigung des Ehemannes (bisherigen Alleinmieters) zwar nach Ausspruch der Übertragung der Mietrechte an die Ehefrau nach der
6. DVEheG, aber vor Rechtskraft dieser Entscheidung dem Ehemann zugestellt wurde und dieser keine Einwendungen erhob, hat die Ehefrau kein Exszindierungsrecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0007006Dokumentnummer
JJR_19570227_OGH0002_0010OB00053_5700000_001