Norm: EheG §68EheG §69
Rechtssatz: Handelt es sich im Scheidungsverfahren um einen Scheidungsgrund, für den das Verschulden eines der Ehegatten nicht von Bedeutung war, kann der Unterhalt nur nach § 69 EheG zugesprochen werden, mag sich der Scheidungsrichter auch in der
Begründung: seines Urteils mit der Schuld der Ehegatten auseinandergesetzt haben. Entscheidungstexte 1 Ob 340/58 Ent... mehr lesen...
Die am 14. Mai 1942 von den Streitteilen geschlossene Ehe ist mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 22. April 1953, 1 Ob 343/53, gemäß § 55 EheG. geschieden worden. Im Spruch: des Urteils ist gleichzeitig nach § 61 Abs. 2 EheG. ausgesprochen worden, daß den klagenden Ehemann ein Verschulden treffe. Der Oberste Gerichtshof hat in der
Begründung: des Urteils darauf hingewiesen, daß der Ehefrau das Recht des Widerspruches gegen die Ehescheidung nach § 55 Abs. 2 EheG. nicht zustehe,... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §68
Rechtssatz: Wird in der Klage Scheidung aus dem Verschulden des Beklagten und dementsprechend Unterhalt nach § 66 EheG begehrt und gelangt das Gericht sodann (auf Grund einer Widerklage) zur Scheidung aus beiderseitigem, gleichteiligem Verschulden, dann hat es das Unterhaltsbegehren auch ohne ausdrückliche Bezugnahme des Klägers auf § 68 EheG auch nach dieser Gesetzesstelle zu prüfen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EheG §68ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Unterhalt nach § 68 EheG: Bemessung. Entscheidungstexte 3 Ob 185/55 Entscheidungstext OGH 20.04.1955 3 Ob 185/55 1 Ob 550/55 Entscheidungstext OGH 28.09.1955 1 Ob 550/55 3 Ob 701/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 701/53 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das am 21. Juli 1952 erhobene, auf § 68 EheG. gestützte Klagebegehren, mit dem für die Zeit von der Klagsanbringung (27. Juli 1952) bis 21. Juni 1953 wöchentlich ein Unterhaltsbeitrag von 30 S und ab 22. Juni 1953 ein solcher von 10 S begehrt werde, abgewiesen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil rücksichtlich der Unterhaltsbeiträge ab 22. Juni 1953, hob jedoch im übrigen das Urteil auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EheG §68
Rechtssatz: Auch Unterhaltsbeiträge nach § 68 EheG können ab Klagstag begehrt und zugesprochen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 696/54 Entscheidungstext OGH 01.12.1954 1 Ob 696/54 Veröff: SZ 27/303 = JBl 1955,200 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057551 Dokumentnumm... mehr lesen...
Im Scheidungsstreit der Ehegatten J. fand am 19. Oktober 1951 die Schlußverhandlung und im Anschluß die Verkundung des Urteils statt, wonach die zwischen den Ehegatten J. geschlossene Ehe aus dem Verschulden des Mannes geschieden, gleichzeitig aber über Antrag des Mannes die Mitschuld der Frau ausgesprochen wird. Nach der Verkundung des Urteils verzichteten die Parteien auf Rechtsmittel dagegen. Bevor nun das Urteil vom 19. Oktober 1951 den Parteien in schriftlicher Ausfertigung zuges... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 c1EheG §68EheG §78 Abs3
Rechtssatz: Unterhaltsansprüche der Witwe nur im Rahmen des § 68 EheG, wenn das Scheidungsurteil im Zeitpunkt des Todes des durch den Unfall getöteten Gatten bereits verkündet, aber nicht zugestellt war. Der Schädiger kann sich nicht darauf berufen, daß die Beitragspflicht mit dem Tode des Unterhaltspflichtigen, der von ihm selbst verschuldet wurde, gemäß § 78 Abs 3 EheG weggefallen ist. ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §68
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine geschiedene Frau, die im Zeitpunkte des Scheidungsvergleiches arbeitsfähig, aber nicht erwerbstätig war, nachträglich eine Arbeit angenommen hat, rechtfertigt an sich nicht das Begehren des geschiedenen Ehemannes, das Ruhen der im Scheidungsvergleich übernommenen Unterhaltsverpflichtung auszusprechen. Entscheidungstexte 1 Ob 141/50 ... mehr lesen...
Die Ehe der beiden Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz aus beiderseitigem Verschulden wegen schwerer Eheverfehlungen gemäß § 49 EheG. geschieden. Noch vor der Urteilsfällung haben die Parteien vor dem Scheidungsrichter einen Vergleich für den Fall der Scheidung geschlossen. Im Punkt 1 dieses Vergleiches verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten einen Unterhaltsbetrag von monatlich 100 S, beginnend am 1. Jänner 1949, zahlbar bis längstens 20. ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §68ZPO §503 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Auch wenn es sich um die Erhöhung des durch Scheidungsurteil zuerkannten Unterhaltes handelt, ist die Revision nach § 502 Abs 2 ZPO unzulässig. Es ist gleichgültig, ob der gesetzliche Unterhaltsanspruch aus § 66 EheG oder 68 EheG abgeleitet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 375/49 Entscheidungstext OGH 07.12.1949 1 Ob 375/49 Veröf... mehr lesen...
Norm: EheG §68EheG §69 Abs3EheG §71
Rechtssatz: Zur Rangordnung der Unterhaltspflichtigen nach dem § 68 EheG im Gegensatz zu § 71 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 417/49 Entscheidungstext OGH 23.11.1949 1 Ob 417/49 Veröff: SZ 22/140 3 Ob 1/70 Entscheidungstext OGH 14.01.1970 3 Ob 1/70 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C7EheG §68
Rechtssatz: Ein zwischen Ehegatten geschlossener gerichtlicher Unterhaltsvergleich wird durch die spätere gerichtliche Scheidung der Ehe aus dem Verschulden beider Teile an sich noch nicht hinfällig. Entscheidungstexte 2 Ob 671/33 Entscheidungstext OGH 21.07.1933 2 Ob 671/33 Veröff: SZ 15/157 European Case... mehr lesen...