Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Unterhaltsansprüche der Witwe nur im Rahmen des § 68 EheG, wenn das Scheidungsurteil im Zeitpunkt des Todes des durch den Unfall getöteten Gatten bereits verkündet, aber nicht zugestellt war. Der Schädiger kann sich nicht darauf berufen, daß die Beitragspflicht mit dem Tode des Unterhaltspflichtigen, der von ihm selbst verschuldet wurde, gemäß § 78 Abs 3 EheG weggefallen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031637Dokumentnummer
JJR_19540901_OGH0002_0020OB00362_5400000_001