Begründung: Die Parteien waren bis 1999 verheiratet, sie haben einen 1996 geborenen Sohn. Die Obsorge obliegt nach einer anlässlich der Scheidung geschlossenen Vereinbarung der Beklagten. Der persönliche Verkehr des Klägers mit seinem Sohn wurde zunächst ebenfalls in dieser Vereinbarung und danach durch gerichtliche Entscheidungen geregelt. Im Juni 2008 lehnte der Sohn einen weiteren Kontakt mit seinem Vater ab, wobei eine Sozialarbeiterin der Jugendwohlfahrt dies auf eine Beeinflus... mehr lesen...
Norm: EheG §68
Rechtssatz: Ein Anspruchskriterium für einen Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG ist, dass der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet werden darf. Entscheidungstexte 2 Ob 62/10x Entscheidungstext OGH 29.03.2011 2 Ob 62/10x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126684 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 27. 10. 1983 vor dem Standesamt Medina-Saudiarabien die Ehe, beide waren damals saudiarabische Staatsbürger. Während der Beklagte schon vor der Eheschließung in Österreich aufhältig war, kam die Beklagte erst nach der Eheschließung nach Österreich, wo sich beide Streitteile bis zuletzt aufhielten und auch ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Der Ehe entstammen fünf Kinder, nämlich R*****, geboren ***** 1984, M*****, geboren **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 12. 2004 geschieden, wobei der Ausspruch der Scheidung am 2. 2. 2005 und jener über das gleichteilige Verschulden der Streitteile an der Zerrüttung der Ehe am 8. 3. 2007 rechtskräftig wurden. Das gegenständliche Unterhaltsverfahren behängt seit 24. 11. 2003 und betrifft Unterhaltsansprüche der klagenden Frau sowohl für die Zeit der (damals noch) aufrechten Ehe als auch für die Zeit nach rechtskräf... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellenden Kinder werden seit Herbst 2007 von Verwandten betreut, die als Pflegeeltern nach den Bestimmungen der Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 (im Folgenden: Sbg JWO) Pflegegeld erhalten. Unstrittig ist die grundsätzliche Unterhaltspflicht der Mutter, die bis Ende 2009 auch noch für einen weiteren (studierenden) Sohn unterhaltspflichtig war und dieser Unterhaltspflicht mit einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 280 EUR nachkam. Die antrag... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im vorliegenden Oppositionsverfahren allein, ob von der beklagten Unterhaltsberechtigten nach dem Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) bezogene Sozialhilfeleistungen ua für Lebensbedarf von Einfluss auf die Unterhaltspflicht des Klägers sind oder nicht. In der Revision des Klägers wird die Anwendbarkeit der §§ 26 und 27 WSHG nicht angezweifelt. Wegen der Legalzession nach § 27 WSHG sei die Beklagte nicht mehr aktivlegitimiert; soweit der Sozialhilfeanspruch § 26 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien heirateten am 29. April 2004. Es war für beide die zweite Ehe, sie haben keine gemeinsamen Kinder. Mit Urteil vom 22. Juli 2008 wurde die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden, der Scheidungsausspruch wurde am 6. November 2008 rechtskräftig. Während aufrechter Ehe wohnten die Ehegatten in einem Haus, an dem der Beklagte über ein unentgeltliches Wohnrecht verfügte. Der Beklagte verließ die Ehewohnung am 14. Juli 2007, die Klägerin blieb zunäc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1972 geschlossene Ehe der Streitteile ist seit 9. November 1977 aus dem (Allein-)Verschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Die Klägerin lebte danach etwa 25 Jahre in Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann. Diese Lebensgemeinschaft ging etwa 2002/2003 zu Ende. Seither lebt sie von Sozialhilfe. Die vom Magistrat der Stadt Wien bezogenen Sozialhilfeleistungen setzen sich aus dem Richtsatz, einer monatlichen Wohnbeihilfe, einem monatlichen Zuschuss ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 3. 1980 geschlossene Ehe der Streitteile wurde im November 2003 aus dem Verschulden des Beklagten geschieden, wobei ausgesprochen wurde, dass die Klägerin ein gleichteiliges Verschulden trifft; die häusliche Gemeinschaft war bereits im Jänner 2001 aufgehoben worden. Kurz nach der Eheschließung gab die Klägerin ihren bisher ausgeübten Beruf als Pharmareferentin auf und übte in der Arztpraxis des Beklagten eine Tätigkeit als Ordinationsgehilfin im Ausmaß von m... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 ATS zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller „und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind verheiratet, leben aber getrennt. Sie haben am 27. Mai 2005 folgenden Unterhaltsvergleich geschlossen: „Der Mann verpflichtet sich, unter Abrechnung der Überzahlungen für März, April und Mai 2005 an die Frau ab 1. 03. 2005 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von ? 105,00 zu bezahlen, fällig am Ersten des jeweiligen Monats im Voraus, rückständige Beiträge binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches. Vergleichsgrundlage: durchschnit... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im März 2004 rechtskräftig geschieden, wobei das alleinige Verschulden der Klägerin an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen wurde. Die Klägerin lebt mit den drei gemeinsamen Kindern in einem in ihrem Eigentum stehenden Haus. Die monatlichen Haushaltsausgaben betragen durchschnittlich rund 1.875 EUR, das „Haushaltseinkommen" (inklusive der Familienbeihilfe und der Unterhaltszahlungen des Beklagten an die Kinder) rund 1.905 EUR. Im Mai 2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 4. 3. 2004 aus deren gleichteiligem Verschulden geschieden, die Parteien leben jedoch bereits seit März 2001 getrennt. Der Ehe entstammen drei Kinder, wobei der Mann noch für die 1984 geborene Tochter monatlichen Unterhalt in Höhe von 457 EUR bezahlt; die Tochter ist Studentin und lebt in ihrer Freizeit bei der Mutter. Die unheilbare Zerrüttung der Ehe war im April 1998 eingetreten. Danach kam es zu Boshaftigk... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Er ist verpflichtet, der Beklagten monatlich EUR 486,91 an Unterhalt zu zahlen. Mit Urteil vom 27. 4. 2006 hat das Erstgericht der Unterhaltsherabsetzungsklage des Klägers teilweise stattgegeben und den von ihm zu leistenden Unterhaltsbeitrag ab Jänner 2002 auf monatlich EUR 450 herabgesetzt. In seinem der Klage stattgebenden Teil erwuchs dieses Urteil unangefochten in Rechtskraft. Den das Kl... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 5. November 1998 die Ehe geschlossen. Die Klägerin und Antragstellerin (im Folgenden nur Klägerin) war damals tschechische Staatsbürgerin, hat aber nunmehr ebenso wie der Beklagte und Antragsgegner (im Folgenden nur Beklagter) die österreichische Staatsangehörigkeit. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in Wien. Ein Scheidungsverfahren ist zu AZ C 19/06x des Erstgerichts anhängig. Die eheliche Wohnung war eine Genossenschaftswohnung, ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.445,94 EUR gewährt. Der Beklagte ist Pensionist. Seine Pension betrug im Jahr 2003 netto 1.531,74 EUR, im Jahr 2004 netto 1.516,01 EUR, im Jahr 2005 netto 1.541,66 EUR und im Jahr 2006 net... mehr lesen...
Begründung: Die - am 14. 10. 1983 in Wien geschlossene - Ehe der Streitteile wurde nach Klage der Ehegattin mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. 3. 2003 auf Grund jugoslawischen Sachrechts geschieden, und der Antrag der Klägerin, das Alleinverschulden des Beklagten an der Ehezerrüttung auszusprechen, abgewiesen, weil die Schuld der Ehegatten an der Ehezerrüttung nach jenem Recht unbeachtlich sei. Diese Entscheidung ist seit 11. 6. 2003 rechtskräftig. Im Zeitpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Söhne des am 4. 4. 1995 unter Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Matthias B*****. In diesem Testament hat der Erblasser die beiden Beklagten als Erben eingesetzt. Den Kläger hat er enterbt und nur mit einem Wohnrecht bedacht. Die Streitteile gingen zuletzt im Verfahren erster Instanz übereinstimmend davon aus, dass der Kläger zu Unrecht enterbt worden ist, weil ihm das im Testament als Enterbungsgrund angeführte Verhalten wegen ein... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 4. 1981 geschlossene Ehe der Streitteile wurde aus deren gleichteiligen Verschulden geschieden. Das Scheidungsurteil ist seit 9. 9. 2005 rechtskräftig. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur: Klägerin) hatte den Beruf einer Einzelhandelskauffrau erlernt und war mehrere Jahre lang „auf Saison" im Gastgewerbe tätig. Während der Ehe ging sie im Einvernehmen mit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur: Beklagter) keiner Erwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Am Tag der Eheschließung vereinbarten die Parteien mit Notariatsakt vom 4. 7. 1980 unter anderem für den Fall der Scheidung aus welchen Gründen immer einen wechselseitigen Unterhaltsverzicht auch für den Fall der Not oder geänderter Verhältnisse. Die am 20. 2. 1958 geborene Klägerin absolvierte nach Volks- und Hauptschule eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe, bevor... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile dauerte vom 27. 1. 1992 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 5. 8. 2002. Der Ehe entstammt eine am 23. 8. 1992 geborene Tochter. Die Klägerin ist in Brasilien aufgewachsen und brach ihre dortige Gymnasialausbildung vor der Matura ab. Danach war sie kurzfristig als Büroangestellte tätig und absolvierte eine Friseurausbildung. Sie arbeitete als Friseurin in Brasilien, ab etwa Februar 1989 bis September 1991 auch in Österreich, wobei sie wöchentlic... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren Ehegatten. Deren Ehe wurde mit Urteil vom 18. Juli 1995 aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers geschieden. Mit Notariatsakt vom 24. Oktober 1995 verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten bis zu ihrer allfälligen Wiederverehelichung oder bis zur „Aufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft" einen wertgesicherten Unterhalt von monatlich 13.000 S (= 944,75 EUR) bis zu ihrer Pensionierung zu zahlen. Ab dem der Pensionierung folgenden Monat ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 11. 7. 1998 miteinander die (jeweils dritte) Ehe geschlossen. Der Ehe entstammt der am 19. 1. 2000 geborene minderjährige Antonio A*****. Die Ehe ist noch nicht geschieden, die Streitteile leben aber getrennt. Mit ihrer Klage vom 21. 1. 2002 begehrte die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung eines monatlichen Unterhaltes in Höhe von S 10.000 (= EUR 726,72), und zwar rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 8. 9. 2001 bis einschließlich Jänner 2002... mehr lesen...
Norm: EheG §68
Rechtssatz: Zur Anrechnung von Einmalzahlungen (z.B. Ausgleichszahlung nach § 81 ff EheG; Pauschalabfindung einer Versicherung) auf den Unterhaltsanspruch nach § 68 EheG. Entscheidungstexte 8 Ob 127/03i Entscheidungstext OGH 29.04.2004 8 Ob 127/03i Schlagworte Billigkeit European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 68 EheG erkennt dem aus gleichteiligem Verschulden geschiedenen Ehegatten einen Unterhaltsanspruch in Form eines Beitrages zum Unterhalt nach Billigkeit zu. Dies jedoch nur dann, wenn der Ehegatte seinen Unterhalt überhaupt nicht selbst decken kann, und zwar weder aus den Erträgnissen oder dem Stamm seines Vermögens, noch aus zumutbarer oder selbst unzumutbarer Erwerbstätigkeit (EvBl 1989/66; 6 Ob 131/01k; Stabentheiner ... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Streitteilen vor dem Bezirksgericht Tulln zu 1 C 23/94w anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren erwirkte die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) eine einstweilige Verfügung, mit der ihr rechtskräftig ein einstweiliger Unterhalt in der Höhe von zuletzt monatlich S 7.550 = EUR 548,68 zuerkannt wurde. Mittlerweile erwuchs nach siebenjähriger Dauer des ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der jetzt 60jährigen klagenden Hausfrau und des jetzt 64jährigen beklagten Baudirektors wurde aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehegatten an der Zerrüttung der rund 32 Jahre dauernden Ehe geschieden. Die letztinstanzliche Entscheidung im Scheidungsverfahren wurde den Parteien am 10. Mai 2002 zugestellt. Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Leistung eines unbefristeten monatlichen Lebensbedarfs-Unterhalts von 2.500 EUR ab Juli 2002 gemäß § 68a ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1982 verheiratet und haben zwei gemeinsame 1985 und 1987 geborene Kinder. In den letzten Jahre gab es bereits erhebliche Eheprobleme, die sich in gegenseitigen Beschimpfungen äußerten. Die den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung über einen einstweiligen Unterhalt stellende Ehegattin neigt wegen der mit den Streitigkeiten einhergehenden psychischen Belastung immer wieder zu hysterischen Anfällen. Nach einem Streit am 29. 8. 2002 erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr der der Klägerin zuerkannte nacheheliche Unterhalt nach der mit Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 25. 7. 2000, 3 C 143/94g-132 (bestätigt mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 10. 1. 2001, 45 R 626/00t-142; außerordentliche Revision der beklagten Frau = Klägerin dieses Verfahrens zurückgewiesen mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 22. 5. 2001, 10 Ob 71/01s... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen Margit A***** und dem Kläger am 23. 9. 1983 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 28. 3. 2002 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die häusliche Gemeinschaft der ehemaligen Ehegatten ist seit Juni 2001 aufgehoben. Vom 1. 5. 2000 bis 31. 12. 2000 erhielt der Kläger von der Beklagten eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in der Höhe von 339,25 EUR, ab 1. 1. 2001 in der Höhe von 341,96 EUR. Die vormali... mehr lesen...