Norm
ABGB §91 C7Rechtssatz
Ein zwischen Ehegatten geschlossener gerichtlicher Unterhaltsvergleich wird durch die spätere gerichtliche Scheidung der Ehe aus dem Verschulden beider Teile an sich noch nicht hinfällig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0047157Dokumentnummer
JJR_19330721_OGH0002_0020OB00671_3300000_001