Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet. In dem zu Sch 5/85 des Erstgerichtes anhängig gewesenen Verfahren über die Scheidung ihrer Ehe nach § 55 a EheG schlossen sie in der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung vom 23. Jänner 1985 eine Vereinbarung im Sinne des § 55 a Abs 2 EheG. Mit in dieser Tagsatzung verkündetem Beschluß wurde die Ehe der Streitteile geschieden; beide Streitteile verzichteten auf Rechtsmittel. Das Protokoll über diese Tagsatzung wurde mittels S... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 409 KG Weidlingbach mit dem Grundstück 183/3, auf welchem sich das seinerzeit von ihnen als Ehewohnung benützte Haus Weidlingbach, Steinriegelstraße 133, befindet. Im Sommer 1983 kamen sie überein, sich scheiden zu lassen, und beabsichtigten im Rahmen der vermögensrechtlichen Regelung, dieses Haus den gemeinsamen ehelichen Kindern Alexander und Barbara zukommen zu lassen, dem Beklagten aber ein Wohnrecht... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEheG §55aEheG §81
Rechtssatz: Bei einer anläßlich der einverständlichen Scheidung nach § 55 a EheG abgeschlossenen Vereinbarung, die in bezug auf einzelne Vermögensbestandteile wegen Unkenntnis eines Ehegatten unvollständig geblieben ist und über die keine einvernehmliche Regelung zu erzielen ist, steht das Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG und den §§ 229 ff AußStrG offen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 30.4.1985, 9 Cg 3986/85-2, gemäß § 55 a EheG geschieden. In der der Ehescheidung vorangegangenen Verhandlung schlossen die Parteien einen Vergleich, demzufolge sie auf gegenseitigen Unterhalt verzichteten. Der Antragsgegner verpflichtete sich, der Antragstellerin bis 31.10.1985 100.000 S zu bezahlen. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche kamen die Parteien überein, daß jeder von ihne... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde am 28.3.1985 gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Vor der Beschlußfassung über diese einvernehmliche Scheidung hatten die anwaltlich vertretenen Ehegatten einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in welchem sie gegenseitig auf Unterhaltsleistung verzichteten, die Übertragung der elterlichen Rechte betreffend ihre drei minderjährigen Kinder sowie die Zuweisung der im Hause Pircha 41 gelegenen Ehewohnung an... mehr lesen...
Norm: ABGB §917AnfO §3KO §29EheG §55a
Rechtssatz: Eine Vereinbarung nach § 55a EheG, die nicht in einem krassen Widerspruch zu der Sachlage steht, ist im Regelfall keine unentgeltliche Verfügung. Entscheidungstexte 7 Ob 671/85 Entscheidungstext OGH 12.12.1985 7 Ob 671/85 Veröff: EvBl 1986/106 S 376 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat gegen Franz H*** Forderungen im Gesamtbetrag von 110.491,10 S. Franz H*** war bis 29. Jänner 1981 mit der Zweitbeklagten verheiratet. An diesem Tage wurde die Ehe gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Die am 21. September 1963 geborene Erstbeklagte entstammt der Ehe des Franz H*** mit der Zweitbeklagten. Die Eheleute H*** waren bis 28. Jänner 1981 Gesellschafter der Franz H*** Gesellschaft mbH. Am 21. Dezember 1979 erwarben Franz H*** un... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §879 BIIa1ABGB §879 DIIIABGB §1385 AABGB §1385 BABGB §1385 CEheG §55a
Rechtssatz: Auch ein Vergleich über die Scheidungsfolgen nach § 55a Abs 2 EheG kann wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit (Wucher) angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 532/85 Entscheidungstext OGH 20.03.1985 1 Ob 532/85 Veröff: SZ 58/43 = RZ 1986/19 S 38 = JBl 1986,77... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §83 Abs1
Rechtssatz: Wählten Ehegatten den Weg der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG, dann kann ihnen im nachfolgenden Aufteilungsverfahren zumindest in der Regel nicht der Weg eröffnet werden, die Frage des Verschuldens an der Ehescheidung aufzurollen. Entscheidungstexte 6 Ob 560/84 Entscheidungstext OGH 07.03.1985 6 Ob 560/84 Veröff: EvBl 1986/13 S ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §226EheG §55aZPO §530 E1
Rechtssatz: Bei einer Ehescheidung im Einvernehmen kommt ein Schuldausspruch auf keinen Fall in Frage, auch nicht mittels Ergänzungsklage. Entscheidungstexte 2 Ob 502/85 Entscheidungstext OGH 15.01.1985 2 Ob 502/85 7 Ob 77/99w Entscheidungstext OGH 14.04.1999 7 Ob 77/99w Beisatz: Hier: Einvern... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Sachvorbringen der Antragstellerin, deren Ehe mit dem Antragsgegner am 25. 5. 1983 gemäß § 55a EheG vom Erstgericht rechtskräftig geschieden wurde, sei die anlässlich der Ehescheidung getroffene einvernehmliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse deshalb nicht vollständig gewesen, weil - wie sich nachträglich herausgestellt habe - der Antragsgegner verschwiegen habe, dass er Eigentümer einer Appartmentwohnung in Urbanicasci... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §66 ff
Rechtssatz: Eine Bewertung eines Unterhaltsverzichtes der geschiedenen Ehegattin ist nicht möglich, wenn die Ehe einvernehmlich nach § 55 a EheG geschieden wurde und ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch ohne Vereinbarung daher nicht bestand. Entscheidungstexte 2 Ob 579/84 Entscheidungstext OGH 26.06.1984 2 Ob 579/84 Veröff: RZ 1985/40 S 111 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55aZPO §204 I
Rechtssatz: Die im Verfahren gemäß § 55a EheG vor Gericht abgegebene Erklärung der Parteien, dass sie sich in vermögensrechtlicher Hinsicht völlig geeinigt haben und keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegenseitig stellen, ist wie sonst ein gerichtlicher Vergleich auch eine materiellrechtliche Erklärung. Entscheidungstexte 6 Ob 518/84 Entscheidungstext OGH 02.... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §97
Rechtssatz: § 55 a EheG stellt keine den § 97 EheG einschränkende Formvorschrift dar. Er kann nicht als Formvorschrift dahin ausgelegt werden, daß eine außergerichtliche Vereinbarung der Ehegatten nur formgültig und damit wirksam wäre, wenn sie dem Gericht in schriftlicher Form unterbereitet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 518/84 Entscheidungstext OGH 02.02.198... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIfEheG §55aEheG §97
Rechtssatz: Haben die Parteien unmittelbar vor einer Verhandlung nach § 55 a EheG eine schriftliche Vereinbarung über wechselseitige vermögensrechtliche Ansprüche geschlossen, dann konnte für beide Parteien die zu gerichtlichem Protokoll gegebene Erklärung, sich in vermögensrechtlicher Hinsicht völlig geeignet zu haben und keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegenseitig zu stellen, nur dahin verstanden wer... mehr lesen...
Die Ehe der Prozeßparteien wurde am 7. 1. 1981 vom Bezirksgericht Bregenz gemäß § 55a EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 29. 1. 1981 rechtskräftig. Der Anordnung des § 55a Abs. 2 EheG entsprechend haben die Parteien dem Gericht vor Ausspruch der Scheidung eine schriftliche Vereinbarung vom 30. 12. 1980 unterbreitet, in welcher sich unter Punkt III der nun beklagte Ehegatte verpflichtete, der jetzt klagenden Ehegattin ab Jänner 1981 einen monatlichen Unterhal... mehr lesen...
Norm: AußStrG §224AußStrG §227EheG §55a
Rechtssatz: Die Erhebung des Rekurses gegen den die Scheidung der Ehe gemäß § 55 a EheG aussprechenden Beschluß ist der Zurücknahme des Antrages auf Scheidung (§ 224 Abs 1 AußStrG) nicht gleichzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 623/80 Entscheidungstext OGH 02.06.1980 1 Ob 623/80 EvBl 1980/207 S 635 = RZ 1981/9,40 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §234EheG §55aZPO §41 A2
Rechtssatz: Kein Kostenersatzanspruch im Verfahren über die einverständliche Ehescheidung. Entscheidungstexte 7 Ob 596/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 596/79 ÖA 1983,19 = JBl 1980,551 7 Ob 743/79 Entscheidungstext OGH 04.10.1979 7 Ob 743/79 EFSlg 35135 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §220EheG §55aZPO §6 Abs1
Rechtssatz: Der Mangel der Prozeßfähigkeit einer Partei ist auch im Verfahren zur einvernehmlichen Ehescheidung von Amts wegen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 596/79 Entscheidungstext OGH 19.04.1979 7 Ob 596/79 JBl 1980,551 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB aF §140 Abs1 AdABGB aF §140 Abs1 BaABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1ABGB §936 VIIcEheG §55a
Rechtssatz: Bei geänderten Verhältnissen sind Unterhaltsbeträge in der Regel so zu bemessen, dass die einmal festgelegte Relation zwischen Einkommenshöhe und Unterhaltshöhe gewahrt bleibt. Entscheidungstexte 7 Ob 562/76 Entscheidungstext OGH 01.04.1976 7 Ob 562/76 Veröff: EFSlg 275... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEheG §55a
Rechtssatz: Die Weigerung des Scheidungsklägers, die eheliche Gemeinschaft aufzunehmen, ist keine dem § 55 EheG entsprechende Haltung, sondern verstößt gröblichst gegen eine der wesentlichsten den Ehepartnern durch das ABGB auferlegten Verpflichtungen (§§ 90 und 93 ABGB). Entscheidungstexte 3 Ob 86/73 Entscheidungstext OGH 08.05.1973 3 Ob 86/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1385 AEheG §55a
Rechtssatz: Anfechtung eines Unterhaltsvergleiches wegen Irrtums. Entscheidungstexte 3 Ob 31/55 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 31/55 Veröff: EvBl 1955/202 S 338 = JBl 1955,409 3 Ob 68/58 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 3 Ob 68/58 Ähnlich 7... mehr lesen...