RS OGH 1985/3/7 6Ob560/84, 7Ob676/86

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Veröffentlicht am 07.03.1985
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Norm

EheG §55a
EheG §83 Abs1

Rechtssatz

Wählten Ehegatten den Weg der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG, dann kann ihnen im nachfolgenden Aufteilungsverfahren zumindest in der Regel nicht der Weg eröffnet werden, die Frage des Verschuldens an der Ehescheidung aufzurollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057095

Dokumentnummer

JJR_19850307_OGH0002_0060OB00560_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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