Norm: EO §35 AcEO §35 AgABGB §94 Abs3EheG §55aEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch der gegen seinen Willen nach § 55, § 61 Abs 3 EheG Geschiedene kann jedenfalls so weit auf Unterhalt wirksam verzichten, als sein notwendiger Unterhalt aus eigenem Einkommen gedeckt ist. In diesem Umfang steht § 94 Abs 3 ABGB der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen. Ein derartiger Verzicht ist auch ein tauglicher Oppositionsgrund im Sinne des § 35 EO. ... mehr lesen...
Begründung: Der mj Julian, geboren am *****, ist das eheliche Kind der mit Urteil des Bezirksgerichts Villach vom 15. 7. 1999 gemäß § 55 Abs 1 EheG aus dem überwiegenden Verschulden des Vaters an der Zerrüttung geschiedenen Ehegatten Dipl.-Ing. Ubald und Mag. Sigrun N*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu, in deren Haushalt der Minderjährige betreut wird. Er besucht die Bundeshandelsakademie in V*****. Die Mutter ist AHS-Lehrerin mit eigenem Einkommen, sie erhält vom Vater einen ... mehr lesen...
Begründung: Die Eheleute haben an einer Liegenschaft (mit Haus) ihrer Söhne seit 1994 ein unbeschränktes Fruchtgenussrecht. Die Ehe wurde am 15. 6. 2000 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden. In der Scheidungsvereinbarung hielten die Parteien fest, dass die Antragsgegnerin, eine holländische Staatsbürgerin, beabsichtige, künftig ihren Hauptwohnsitz in Holland und daher keinen ständigen Aufenthalt auf der Liegenschaft in Hohentauern zu haben. Die Parteien regelten die Fragen d... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 1. 1983 schloss der Kläger mit der 17 Jahre jüngeren Beklagten vor dem Standesamt Wels zu Ehebuch-Nr 4/1983 erstmals die Ehe, wobei es sich für beide Teile um die jeweils zweite Ehe handelte. Bereits am 27. 9. 1985 brachte der Kläger, vertreten durch seinen mit Beschluss des Bezirksgerichtes Wels vom 12. 10. 1984, abgeändert mit Beschluss vom 23. 10. 1986, im Verfahren SW 242/84 rechtskräftig zum Sachwalter (ua mit den gemäß § 273 Abs 3 Z 2 ABGB umschriebenen Auf... mehr lesen...
Begründung: Die beiden am 1. 11. 1985 bzw am 10. 6. 1987 geborenen mj Söhne und die am 7. 3. 1990 geborene mj Tochter entstammen der ersten Ehe ihres Vaters Dipl.Ing. Gerald P*****. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleich wurde die Obsorge der Mutter übertragen. Es verpflichtete sich der Vater im Rahmen eines Vergleiches zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von je S 4.400,-- an die beiden Söhne und S 3.700,-- an die mj Tochter. Dabei wurde von einem monat... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §177 Abs1 BEheG §55a
Rechtssatz: Aus der Judikatur kann nicht abgeleitet werden, ein Scheidungsvergleich dürfe nur als Ganzes oder gar nicht pflegschaftsgerichtlich genehmigt werden. Eine Abänderung des Vergleichs kann in der Versagung der Genehmigung nur der Regelung der Ausübung des persönlichen Verkehrs des Vaters mit dem Kind nicht gesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Unrecht leitet der Revisionsrekurswerber aus der Behauptung, es existiere keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob vom Gesetzgeber überhaupt die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer im Vergleichsweg getroffenen Besuchsrechtsregelung angeordnet wurde, das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nach § 14 Abs 1 AußStrG ab. Ob auch eine positive Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes jedenfalls (oder ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlässlich der Scheidung ihrer Ehe nach § 55a EheG am 17. 1. 1983 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Beklagte unter anderem zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 2.700 an die Beklagte verpflichtete. Nur ein S 36.000 netto übersteigendes Jahresübereinkommen der Klägerin sollte auf den Unterhalt angerechnet werden, und zwar in der Weise, dass der Beklagte im jeweils folgenden Jahr solange keinen Unterhalt zu bezahl... mehr lesen...
Norm: EheG §55a
Rechtssatz: Für eine Scheidung nach § 55a EheG sieht das Ehegesetz (vgl §§ 66 ff) keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch vor. Daran vermag auch die Bestimmung des § 69a EheG, wonach der auf Grund einer Vereinbarung nach § 55a Abs 2 geschuldete Unterhalt einem gesetzlichen Unterhalt gleichzuhalten sei, soweit es den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessen ist, nichts zu ändern. Die darin ausgesprochene Fiktion setzt ja gerad... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 22. 4. 1996 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Kläger verpflichtete sich gegenüber der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich, ihr ab 1. 5. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.500 (wertgesichert) zu bezahlen. Im Vergleich ist festgehalten, dass Grundlage hiefür ein monatliches durchschnittliches Einkommen des Klägers von S 28.867 (inklusive Sonderzahlungen und Dienstwohnung) und ein solches der Beklagten von monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß klagte die beklagte Partei dieses Rechtsstreits eine Gesellschaft m. b. H. auf Zahlung von 2,707.179,51 S sA. Sie brachte vor, der Gesellschaft Waren zu angemessenen Preisen geliefert zu haben. Die dafür gelegten Rechnungen seien in Höhe des Klageanspruchs unbeglichen. Die Gesellschaft wendete ein, einzelne Forderungen seien bereits getilgt, der noch offene Saldo sei infolge einer Stundungsvereinbarung nicht fällig, weil er in Monatsraten von 100.... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision wegen einer - nach seiner Ansicht - im vorliegenden Fall zu lösenden Frage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu, fehle doch, soweit überblickbar, eine Rspr, ob eine Bindungswirkung zwischen der Abweisung eines Unterhaltsbegehrens und einem Rückforderungsanspruch für einen identen Zeitraum bestehe. Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision wegen einer - nach seiner Ansicht - im vorliegenden Fall ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 23. 7. 1997, GZ 8 C 802/96z-19, wurde die am 29. 11. 1975 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem Verschulden der Klägerin, die im Scheidungsprozeß die Beklagtenrolle innehatte, geschieden. Die Berufung und die außerordentliche Revision der Klägerin blieben ohne Erfolg. Die Klägerin stützt ihre Klage auf Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens darauf, daß sie im Vorprozeß aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigung nac... mehr lesen...
Begründung: In der anläßlich der einvernehmlichen Scheidung der Streitteile geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich der Beklagte zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 3.500,-- ab 1. 4. 1984. Weiters wurde vereinbart, daß der Beklagte auf Herabsetzung des Unterhaltes auch im Fall des eigenen Einkommens der Klägerin und eines allfälligen Pensionsbezuges verzichte. In einem am 12. 10. 1987 im Verfahren C 79/87 des Erstgerichtes geschlossenen Vergleich verpflichtete sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien), sind jedoch österreichische Staatsbürger und schlossen am 19. 3. 1993 vor dem Standesamt G***** bei München in Deutschland zu Nr 08/1993 die Ehe. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war in Wien, M*****. Durch die Eheschließung wurden zwei Kinder (geboren 1990 und 1992) legitimiert. Mit Urteil des Gemeindegerichtes Kucevo, Serbien, vom 17. 1. 1996, GNr 12/96, wurde diese Ehe im Einvernehmen der Stre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Retz vom 18. 1. 1995 wurde die Ehe der Streitteile nach § 55a EheG geschieden. Die Antragsteller erklärten, auf Rechtsmittel gegen den (mündlich verkündeten) Beschluß zu verzichten. Der Beschluß wurde dem zu diesem Zeitpunkt noch unvertretenen Zweitantragsteller am 6. 2. 1995 zugestellt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Retz vom 18. 1. 1995 wurde die Ehe der Streitteile nach Paragraph 55 a, EheG geschieden. Die Antragsteller erklär... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß § 55a EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem Tag stattgefundenen Tagsatzung einen gerichtlichen Vergleich geschlossen hatten, in dem hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse folgendes vereinbart wurde: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem T... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab einem ca eineinhalb Jahre nach einer pflegschaftsgerichtlich genehmigten Unterhaltsvereinbarung gestellten Erhöhungsantrag statt und verpflichtete den Vater zur Zahlung von monatlich S 4.425,-- (zuvor S 2.800,--). Das Rekursgericht reduzierte die Unterhaltsleistung auf monatlich S 3.640,-- und wies das Mehrbegehren von monatlich S 785,-- ab. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, weil die Rechtsprechung zur Berücksichti... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 29. 12. 1964 geschlossene Ehe wurde mit Beschluß des Erstgerichts vom 9. 3. 1989 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Ehe entstammen drei - 1967, 1971 und 1972 geborene - Kinder. Am 22. 2. 1982 trafen die bereits damals getrennt lebenden Ehegatten mittels Notariatsakts unter anderem eine Regelung über den vom Kläger an die Beklagte bzw die gemeinsamen Kinder zu leistenden Unterhalt. Die zwischen den Streitteilen am 29. 12. 1964 geschlossen... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge eines Scheidungsverfahrens verpflichtete sich der Vater mit Vergleich vom 6. 4. 1993 zur Bezahlung eines monatlichen Unterhalts für seine beiden Kinder von insgesamt S 2.500. Nach dem Vergleichstext wurde bei der Festsetzung dieses Unterhaltsbetrags von einem monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommen des Vaters von S 15.000 ausgegangen. Dieser Vergleich wurde am 27. 5. 1993 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Am 15. 1. 1998 beantragte die Mutter der beiden Ki... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe am 3.12.1992 gemäß § 55a EheG, einen Vergleich, in dem der Antragstellerin vom Antragsgegner u.a. das Alleineigentum an der ehelichen Liegenschaft EZ *****, GB ***** P***** mit Wohnhaus übertragen wurde. Laut Punkt IX) des Scheidungsvergleiches wurde vereinbart, daß damit alle wechselseitigen Ansprüche auf Aufteilung verglichen und bereinigt sind und das beide Streitteile auf eine Antragstellung nach den §§... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §69a
Rechtssatz: § 69a EheG trägt dem Umstand Rechnung, dass nach einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 55a EheG grundsätzlich kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen den geschiedenen Gatten besteht. Entscheidungstexte 1 Ob 122/97s Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 122/97s 7 Ob 208/98h Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 22.Mai 1988 geborenen Sohns und der am 30.Jänner 1990 geborenen Tochter wurde mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichts vom 29.April 1991 gemäß § 55a EheG geschieden. Im umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich vom 29.April 1991 wurde mit pflegschaftsbehördlicher Bewilligung die Obsorge für beide Kinder der Mutter übertragen. Punkt 4b) dieses Vergleichs lautet (gekürzt): „Für den Fall der Berufstätigkeit der Frau (hier: Mutter) ist zur Unte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes die dem Unterhaltsvergleich vom 26.1.1993 ausdrücklich zugrundegelegten Bemessungsfaktoren ("Vergleichsrelationen") für weiterhin maßgebend angesehen (Schwimann, Unterhaltsrecht 84 mwN aus der Rechtsprechung, insb RZ 1992/58; ÖA 1995, 145 U 118; 4 Ob 201/97f uva). Da hier das gesetzliche Gesamtmaß des Kindesunterhalts nicht geschmälert wi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die für die Beurteilung der Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit der mj.Brigitte maßgebende Rechtslage richtig wiedergegeben und dabei zutreffend zwischen einer (die Selbsterhaltungsfähigkeit jedenfalls hinausschiebenden) weiterführenden (erstmaligen) Berufsausbildung und der (strenger zu beurteilenden) Weiterbildung des Unterhaltspflichtigen nach eindeutigem Abschluß einer Berufsausbildung untersch... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom 14.Februar 1990 (ON 126/II.Band), an der die Großmutter mütterlicherseits und der damals schon in Prag ansässige eheliche Vater teilnahmen, erörterte der Rechtspfleger die Unterhaltsfrag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch die in § 81 Abs 1 zweiter Satz EheG genannten Schulden sind im gerichtlichen Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG zu berücksichtigen. Allerdings räumt der Gesetzgeber der Einigung der Ehegatten über die Aufteilung den Vorrang gegenüber einer gerichtlichen Aufteilung ein; letztere soll erst dann und nur insoweit Platz greifen, als die Einigung ausbleibt (stRsp RIS-Justiz RS0046057; Pichler in Rummel ABGB2 Rz 7 zu... mehr lesen...