Norm
EheG §55aRechtssatz
Eine Bewertung eines Unterhaltsverzichtes der geschiedenen Ehegattin ist nicht möglich, wenn die Ehe einvernehmlich nach § 55 a EheG geschieden wurde und ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch ohne Vereinbarung daher nicht bestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0057111Dokumentnummer
JJR_19840626_OGH0002_0020OB00579_8400000_003