Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Univ.-Prof. Dr. Rudolf R*****, vertreten durch Dr. Gustav Teicht, Dr. Gerhard Jöchl, Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Elfriede R*****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter, in der Rechtssache der klagenden Partei Günter P*****, vertreten durch Dr. Andreas Oberbichler, Rechtsanwalt in Feldkirch, gegen die beklagte Partei Gabriele P*****, vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG und brachte im Wesentlichen vor, dass der Beklagte sie noch am Tag der Eheschließung verlassen habe. Er sei verschwunden und sie habe nie mehr etwas von ihm gehört. Da sie vom Beklagten seit dem Jahr 1991 getrennt lebe und die Ehe vollkommen zerrüttet sei, seien die Voraussetzungen einer Scheidung gemäß § 55 Abs 3 EheG gegeben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es ging hiebei von folgend... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Auch in dem Fall, dass die häusliche Gemeinschaft innerhalb von sechs Jahren ab Eheschließung erst gar nicht aufgenommen wurde, weil der Ehemann unmittelbar nach der Trauung verschwunden ist, ist ex lege unheilbare Zerrüttung anzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 155/02h Entscheidungstext OGH 15.10.2002 5 Ob 155/02h Veröff: SZ 2002/135 ... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden nur Klägerin) am 16. Mai 1995 gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) eingeleitete Verfahren des Landesgerichts Steyr über ihre Ansprüche aus dem Titel des Ehegattenunterhalts nach § 94 EheG, nun zeitlich beschränkt bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung ist noch anhängig. In diesem Verfahren wurde der Beklagte während aufrechter Ehe mit einstweiliger Verfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde aufgrund der am 8. 1. 1996 eingebrachten Klage der hier Beklagten mit dem in der Verhandlung vom 29. 5. 1996 verkündeten Urteil des Erstgerichtes aus dem Verschulden des Klägers und dortigen Beklagten geschieden. Zugleich mit der Scheidungsklage hatte die hier Beklagte auch eine Unterhaltsklage gegen ihren Mann und einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Leistung des vorläufigen Unterhaltes von 8.470 S monatlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg vom 17. 5. 1988 im Einvernehmen geschieden. Anlässlich der Scheidung schloss die Klägerin am 17. 5. 1988 mit Johann H***** einen Scheidungsvergleich gemäß § 55a Abs 2 EheG, dessen Punkt 1. folgendermaßen lautet: Die zwischen der Klägerin und Johann H***** am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Grünburg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien), sind jedoch österreichische Staatsbürger und schlossen am 19. 3. 1993 vor dem Standesamt G***** bei München in Deutschland zu Nr 08/1993 die Ehe. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war in Wien, M*****. Durch die Eheschließung wurden zwei Kinder (geboren 1990 und 1992) legitimiert. Mit Urteil des Gemeindegerichtes Kucevo, Serbien, vom 17. 1. 1996, GNr 12/96, wurde diese Ehe im Einvernehmen der Stre... mehr lesen...
Begründung: Seit 30.11.1993 ist beim Bezirksgericht Hernals eine auf § 55 Abs 1 EheG gestützte Scheidungsklage des Mannes anhängig. Die Frau hatte dem Scheidungsbegehren (gestützt offensichtlich auch auf § 55 Abs 2 EheG) widersprochen. Dieses Verfahren ruht. Seit 30.11.1993 ist beim Bezirksgericht Hernals eine auf Paragraph 55, Absatz eins, EheG gestützte Scheidungsklage des Mannes anhängig. Die Frau hatte dem Scheidungsbegehren (gestützt offensichtlich auch auf Paragraph 55, A... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §233EheG §55 Abs1 aEheG §55 Abs3 aEheG §55 Abs1 gEheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Der gesetzliche Tatbestand des Scheidungsgrundes der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 Abs 1 EheG ist mit demjenigen nach Abs 3 leg cit identisch. Ein nach § 55 Abs 1 EheG anhängiges Scheidungsverfahren begründet für eine nach Ablauf der Sechsjahresfrist des § 55 Abs 3 EheG eingebrachte, auf diese Gesetzesstelle gestützte Scheidungsklage... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4ASVG §264 Abs5EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch im Hinblick auf die begünstigende Regelung des § 264 Abs 5 ASVG kommt eine teleologische Reduktion des § 258 Abs 4 ASVG dahin, daß in den Fällen der Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 in Verbindung mit § 61 Abs 3 EheG das Erfordernis des nach dieser Gesetzesstelle geforderten qualifizierten Unterhaltstitel entfallen könnte, nicht in Frage. Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 17. November 1989 wies die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin vom 20. Oktober 1989 auf Witwenpension nach ihrem am 10. September 1989 verstorbenen geschiedenen Ehegatten ab, weil ihr dieser zur Zeit seines Todes nicht aufgrund eines im § 258 Abs 4 ASVG genannten Titels Unterhalt (einen Unterhaltsbeitrag) zu leisten gehabt habe. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgewiesene Leistung im gesetzl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. Jänner 1947 geborene Karl R*** und die am 23. April 1954 geborene Helena R***, geborene D***, haben am 26. September 1975 vor dem Standesamt Wien-Floridsdorf die beiderseits erste Ehe geschlossen. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien. Der Ehe entstammen keine Kinder. Karl R*** begehrte mit der am 1. September 1986 erhobenen Klage die Scheidung der Ehe gemäß § 51 EheG, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 9. Mai 1962 vor dem Standesamt Wien-Favoriten die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihr entstammen die am 30. Oktober 1962 geborene Tochter Karin, der am 8. April 1964 geborene Sohn Dietmar und die am 11. Februar 1968 geborene Tochter Ingrid. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger; ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in Wien. Der Kläger begehrte mit der am 16. Juli 1985 eingebrachten Klage die Scheidung der Ehe ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Ein Eheteil hat einen im Zusammenhang mit der Tatsache der Ehescheidung aus einem dem § 55 Abs 3 EheG entsprechenden Grunde einer ausländischen Rechtsordnung einen selbständigen Rechtsschutzanspruch auf eine Entscheidung im Sinne des § 61 Abs 3 EheG. Entscheidungstexte 6 Ob 586/85 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 6 Ob 586/85... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind am 18.August 1964 in Salzburg die Ehe eingegangen. Der Ehemann war und blieb österreichischer Staatsbürger. Die in Jaffa geborene Ehefrau erwarb durch die Eheschließung die österreichische Staatsangehörigkeit. Der letzte gemeinsame inländische Wohnsitz der Streitteile lag im Sprengel des Erstgerichtes. Am 30.Oktober 1968 brachte der Ehemann eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage an. Im Sinne eines am 18.Oktober 1972 bei Gericht einge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Scheidung seiner am 2.8.1962 mit der Beklagten geschlossenen Ehe und zwar im ersten Rechtsgang gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden der Beklagten, hilfsweise aus den Gründen der §§ 50 und 51 EheG. Im zweiten Rechtsgang, nachdem die Entscheidung des Erstgerichtes durch Beschluß des Berufungsgerichtes vom 17.8.1984 aufgehoben worden war, stützte der Kläger sein Begehren zusätzlich auf § 55 EheG wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mehr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Scheidung seiner mit der Beklagten im Jahre 1943 geschlossenen Ehe, weil er seit dem Jahre 1972 getrennt von der Beklagten lebe und das eheliche Verhältnis tiefgreifend und unheilbar zerrüttet sei. Die Beklagte beantragte Klagsabweisung. Sie behauptet, die Ehe sei nicht zerrüttet und die Wiederherstellung der bis April 1981 aufrechten ehelichen Gemeinschaft durchaus zu erwarten. Selbst bei Annahme der Zerrüttung der Ehe wäre das Klagebegeh... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Scheidungsanspruch nach § 51 EheG bereits im Zeitpunkt der Klagseinbringung gegeben war, kann in der Aufrechterhaltung dieses Begehrens, selbst wenn infolge längerer Verhandlungsdauer in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für eine Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG und einen zu den unterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen nach § 69 Abs 2 EheG führenden Ausspruch im Sinne d... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §54EheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Einem auf § 51 EheG gestützten Scheidungsbegehren kann in Ansehung der Auflösung des Ehebandes selbst die sogenannte Härteklausel nach § 54 EheG dann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG vorliegen. Entscheidungstexte 6 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1985 6 Ob 6... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Ist die Ehe aus dem Verschulden eines Ehegatten unheilbar zerrüttet, so sind nach der Zerrüttung erfolgte Verhaltenspflichtverletzungen des anderen Ehegatten auf den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG nicht ohne Einfluß. Entscheidungstexte 5 Ob 685/82 Entscheidungstext OGH 14.12.1982 5 Ob 685/82 Veröff: EvBl 1983/55 S 215 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs1 b2EheG §55 Abs3 b2EheG §55 Abs1 gEheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Bei einer Scheidung nach § 55 Abs 1 bzw 3 EheG ist nicht erforderlich, daß die Ehe schon zu Beginn der mindestens drei bzw sechs Jahre zurückliegenden Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft unheilbar zerrüttet war. Entscheidungstexte 5 Ob 536/82 Entscheidungstext OGH 09.03.1982 5 Ob 536/82 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs3 gItalienisches ScheidungsG Art3 Z2 litbZPO §232ZPO §233
Rechtssatz: Gleichheit des Rechtsgrundes liegt für eine Ehescheidung nach § 55 Abs 3 EheG und nach Art 3 Z 2 lit b des Italienischen ScheidungsG infolge verschiedener Voraussetzungen, (welche in der Entscheidung angeführt werden,) nicht vor. Entscheidungstexte 2 Ob 505/82 Entscheidungstext OGH 23.02.1982 2 Ob 5... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1EheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Das Gesetz erfordert für eine Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft während einer bestimmten Zeit, nicht aber den Abbruch jeglichen persönlichen Kontaktes. Gespräche insbesondere über nur gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten wie etwa die Kindererziehung, können, auch wenn sie in der früheren und noch von beiden Gatten bewohnten Ehewohnung geführt we... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §55 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Da bei einer Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG aus Verschulden des darauf klagenden Mannes die Scheidung auf den Unterhaltsanspruch des beklagten Ehegatten keine Auswirkungen haben soll, ihm also "Unterhalt wie in aufrechter Ehe" gebührt, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse, die zur Zeit der Scheidung der Ehe bestanden haben und nicht auf jene zur Zeit der tatsächlichen Aufhebung der Leb... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Abs 3 enthält einen von den Voraussetzungen der Abs 1 und 2 des § 55 EheG unabhängigen, absolut wirkenden Scheidungstatbestand. Entscheidungstexte 4 Ob 524/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 524/79 Veröff: SZ 52/140 = EvBl 1980/51 S 181 5 Ob 661/81 Entscheidungstext OGH 22.09.1981 5 Ob 661/81... mehr lesen...
Die Parteien haben am 27. November 1957 vor dem Standesamt Wien-Brigittenau die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die zweite Ehe, nachdem die erste Ehe der Klägerin durch den Tod des Mannes, die erste Ehe des Beklagten durch Scheidung aufgelöst worden war. Der Ehe entstammen keine Kinder; Ehepakte sind nicht errichtet worden. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer Aufenthaltsort war Wien. Mit ihrer am 21. April 1972 Überreichten Scheidungsklage hatt... mehr lesen...