Norm: EheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Bei der gemäß § 55 Abs 3 EheG getroffenen Regelung kommt es allein darauf an, ob im Zeitpunkt des Ausspruches der Scheidung die Voraussetzung der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit sechs Jahren gegeben ist. Entscheidungstexte 1 Ob 659/79 Entscheidungstext OGH 13.07.1979 1 Ob 659/79 Veröff: EFSlg 34012 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7EheG §55 Abs3 GMRK Art12
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 55 Abs 3 EheG bestehen keine Bedenken; insbesondere verletzt er nicht den Gleichheitssatz des Art 7 Abs 1 B-VG oder das Recht des Art 12 MRK, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Entscheidungstexte 1 Ob 641/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 1 Ob 641/79 Veröff: EvBl 1979/234 S ... mehr lesen...
Norm: EheG idF BGBl 1978/303 §55 Abs3 g
Rechtssatz: Der Gesetzgeber ging bei der im § 55 Abs 3 EheG getroffenen Regelung offenbar davon aus, dass bei einer Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit sechs Jahren die Zerrüttung der Ehe zu vermuten sei. Selbst wenn man den Beweis des Gegenteils in dieser Richtung zulassen könnte, müsste doch gewichtige Umstände behauptet werden, welche die Annahme einer durch die langjährige Trennung bewirkten Ze... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7EheG §55 Abs3 G
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsgebots durch § 55 Abs 3 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 548/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 548/79 Veröff: EFSlg 34009 1 Ob 641/79 Entscheidungstext OGH 27.06.1979 1 Ob 641/79 Veröff: EvBl 1979/234 S 638 ... mehr lesen...