Norm
EheG §55 Abs3 gRechtssatz
Ist die Ehe aus dem Verschulden eines Ehegatten unheilbar zerrüttet, so sind nach der Zerrüttung erfolgte Verhaltenspflichtverletzungen des anderen Ehegatten auf den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG nicht ohne Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057048Dokumentnummer
JJR_19821214_OGH0002_0050OB00685_8200000_001