Norm
EheG §55 Abs3 gRechtssatz
Auch in dem Fall, dass die häusliche Gemeinschaft innerhalb von sechs Jahren ab Eheschließung erst gar nicht aufgenommen wurde, weil der Ehemann unmittelbar nach der Trauung verschwunden ist, ist ex lege unheilbare Zerrüttung anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117380Dokumentnummer
JJR_20021015_OGH0002_0050OB00155_02H0000_001