Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, daß das Berufungsgericht in der Frage der Beweislast von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist. Nach EF 54.335 und EF 60.136 muß nämlich der Kläger, wenn dem Beklagten der Beweis gelungen ist, daß er an einer geistigen Störung leidet, die seinem Verhalten allgemein die Qualifikation von Ehescheidungsgründen aus Verschulden nehmen würde, beweisen, daß im Einzelfall bestimmte Verfe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile heirateten am 7.12.1963. Während der Ehe wurden zwei Kinder geboren, und zwar die am 10.5.1967 geborene Renate und der am 2.1.1965 geborene Ronald, der am 29.3.1987 tödlich verunglückte. Die Streitteile lebten sich etwa ab 1974 auseinander. Für den Beklagten stand der Aufbau seiner Firma im Vordergrund, der Klägerin oblag zunächst die Führung des Haushaltes und die Erziehung der Kinder, später mußte auch sie eine Ganztagsbeschäftigung im Be... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Voraussetzung für eine geistige Störung ist eine von der
Norm: abweichende Beschaffenheit des Seelenlebens, ein krankhafter Geisteszustand oder Gemütszustand, bei dem der Erkrankte nicht mehr vollständig Herr seines Vorstellungswillens oder Trieblebens ist. Entscheidungstexte 7 Ob 507/91 Entscheidungstext OGH 10.01.1991 7 Ob 507/91 ... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: § 50 EheG setzt ein dem § 49 EheG objektiv zu unterstellendes Verhalten voraus, das aber subjektiv nicht vorwerfbar ist. Die subjektive Komponente besteht in einer erheblichen Beeinträchtigung der Willensbildung und Willenskontrolle, die nicht den Grad der Unzurechnungsfähigkeit erreicht haben muß, wie eine willensmäßig nicht zu beeinflussende Trunksucht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zunächst die Scheidung seiner mit der Beklagten am 30.März 1967 geschlossenen Ehe gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden der Beklagten und stellte sodann ein Eventualbegehren auf Scheidung gemäß den §§ 50 und 51 EheG. Hiezu erstattete er das in den vorinstanzlichen Urteilen im einzelnen wiedergegebene Vorbringen. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und erhob Widerklage. Sie verwies auf ihre langjährige psychische Erkrankun... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Die Frage, ob eine geistige Störung vorliegt, ist eine Tatfrage. Entscheidungstexte 2 Ob 511/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1990 2 Ob 511/90 7 Ob 576/92 Entscheidungstext OGH 30.07.1992 7 Ob 576/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile, die beide österreichische Staatsbürger sind, haben am 5. November 1966 die Ehe geschlossen, aus der zwei in den Jahren 1967 und 1972 geborene Söhne stammen. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten war in Gschwandt, Oberösterreich. Der Kläger brachte in seiner auf § 49 EheG gestützten Klage vor, die Beklagte verweigere seit 1983 grundlos und beharrlich den Geschlechtsverkehr, sie lehne auch jede Zärtlichkeit ab. Die Beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 24.Juni 1970 vor dem Standesamt Wien-Innere Stadt-Mariahilf die Ehe geschlossen. Es handelte sich bei beiden Ehegatten um die erste Ehe. Dieser entstammen die Kinder Georg, geboren am 17.Mai 1970, Herwig, geboren am 7.März 1973 und Johanna, geboren am 30.November 1975. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten, die beide österreichische Staatsbürger sind, war Friesach. Mit der am 3.4.1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie heirateten am 7. Juni 1967. Aus der Ehe stammt die am 26. Juni 1970 geborene Tochter Michaela. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe nach § 49 EheG. Die Beklagte spreche immer mehr dem Alkohol zu, sie sei häufig alkoholisiert, sie vernachlässige die Erziehung des Kindes und die Führung des Haushaltes. Sie weigere sich, den chronischen Alkoholmißbrauch ärztlich behandeln zu lassen. Der Kläger habe alles unternomm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29. Mai 1946 geborene Kläger und die am 14. April 1958 geborene Beklagte haben am 22. Juli 1978 vor dem Standesamt Stainz die Ehe geschlossen. Es handelt sich beiderseits um die erste Ehe. Kinder entstammen dieser Ehe nicht. Beide Streitteile sind österreichische Staatsangehörige; sie hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Stainz. Die Beklagte brachte am 4. Juni 1980 zu 12 Cg 151/80 (später 12 Cg 273/82) des Erstgerichtes eine auf ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die österreichische Staatsbürger sind, haben am 14. September 1985 vor dem Standesamt Graz zu Familienbuch Nr. 867/1985 die Ehe geschlossen; beim Kläger handelt es sich um die zweite und bei der Beklagten um die dritte Ehe. Der Ehe entstammen keine Kinder. Mit der Behauptung, die Ehe sei zerrüttet, weil die Beklagte zur Trunksucht neige und ihn in betrunkenem Zustand tätlich angreife, beschimpfe und schon mehrmals verletzt habe, begehrt der Kläger die ... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Unter geistiger Störung im Sinne des § 50 EheG sind nicht nur Geisteskrankheiten minderen Grades, sondern auch nervöse Störungen und geistige Anomalien wie etwa Hysterie zu verstehen. Entscheidungstexte 7 Ob 635/87 Entscheidungstext OGH 30.07.1987 7 Ob 635/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: In den Fällen des § 50 EheG ist es nicht erforderlich, daß die Verantwortlichkeit des Kranken gänzlich ausgeschlossen ist, es genügt eine erhebliche Beeinträchtigung der Willensbildung und Willenskontrolle. Entscheidungstexte 7 Ob 635/87 Entscheidungstext OGH 30.07.1987 7 Ob 635/87 7 Ob 518/88 Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Widerbeklagte (im folgenden nur Klägerin) und der Beklagte und Widerkläger (im folgenden nur Beklagter) haben am 9.6.1962 die Ehe geschlossen, der zwei Kinder, der am 8.4.1963 geborene Dietmar und die am 28.9.1969 geborene Eva Maria entstammen. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war Klagenfurt. Beide Teile begehren die Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG jeweils aus dem Verschulden des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. Juni 1955 geborene Klägerin und der am 5. Februar 1953 geborene Beklagte schlossen am 4. März 1978 die Ehe, der zwei Töchter (geboren 1978 und 1980) entstammen. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Karnburg. Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Der Beklagte sei krankhaft eifersüchtig und verfolge sie grundlos damit; sein Verhalten mache es... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CaEheG §49 FEheG §50
Rechtssatz: Allgemein hat derjenige, der eine Scheidungsklage nach § 49 EheG einbringt, nur das Vorliegen schwerer Eheverfehlungen zu beweisen, nicht aber auch den Gesundheitszustand seines Gegners, aus dem dessen volle Verantwortlichkeit für die Eheverfehlungen abgeleitet wird. Vielmehr ist es Sache des Gegners, einen Gesundheitszustand zu beweisen, der den nachgewiesenen Eheverfehlungen die Qualifikation ei... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CaEheG §49 FEheG §50
Rechtssatz: Der Einwand, ein Scheidungsanspruch nach § 49 EheG bestehe wegen einer geistigen Störung im Sinne des § 50 EheG nicht, ist zumindest analog der Einrede der eingeschränkten Handlungsfähigkeit im Sinne des § 865 ABGB gleichzuhalten. Entscheidungstexte 7 Ob 557/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 7 Ob 557/87 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben die zwischen den Streitteilen am 19.10.1963 geschlossene Ehe geschieden, und zwar das Erstgericht nach § 49 EheG unter Ausspruch beiderseitigen gleichteiligen Verschuldens, das Berufungsgericht, unter Abweisung des Antrages auf Scheidung der Ehe nach § 49 EheG, gemäß § 50 EheG. Das Berufungsgericht hat hiebei den Antrag der Beklagten, ein Verschulden des Klägers auszusprechen, abgewiesen. Im zweiten Rechtsgang gingen die Vorinstanzen von... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte Ehescheidung aus den Gründen des § 49, allenfalls des § 50 EheG, und machte als Eheverfehlungen insbesondere Trunksucht, Mißhandlungen, Beschimpfungen und Unterhaltsverletzung des Beklagten geltend. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, bestritt die ihm vorgeworfenen Verfehlungen und wendete überdies ein, es treffe ihn jedenfalls kein Verschulden im Sinne des § 50 EheG. Hilfsweise stellte er einen Mitschuldantrag. Das Erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Scheidung seiner am 2.8.1962 mit der Beklagten geschlossenen Ehe und zwar im ersten Rechtsgang gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden der Beklagten, hilfsweise aus den Gründen der §§ 50 und 51 EheG. Im zweiten Rechtsgang, nachdem die Entscheidung des Erstgerichtes durch Beschluß des Berufungsgerichtes vom 17.8.1984 aufgehoben worden war, stützte der Kläger sein Begehren zusätzlich auf § 55 EheG wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mehr ... mehr lesen...
Norm: EheG §50ZPO §268 IIID4a
Rechtssatz: Eine strafgerichtliche Verurteilung wegen mehrfacher körperlicher Mißhandlung des Ehegatten schließt die Annahme, der Täter habe auf Grund einer geistigen Störung im Sinne des § 50 EheG gehandelt, nicht aus. Entscheidungstexte 1 Ob 555/85 Entscheidungstext OGH 17.04.1985 1 Ob 555/85 8 Ob 508... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 1. Februar 1975 vor dem Standesamt Eidenberg die Ehe geschlossen; der Ehe entstammen drei Kinder, der am 3. Jänner 1976 geborene Peter, die am 17. Jänner 1978 geborene Catharina Mirjam und die am 20. Februar 1982 geborene Julia. Die Klägerin begehrte die Aufhebung (8 Cg 213/82) und die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten (4 Cg 434/81); Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Scheidungsbegehren. Die Klägerin brachte hie... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51EheG §521.DVEheG §78
Rechtssatz: Bei dem Tatbestand nach § 50 EheG liegen - ebenso wie bei den Tatbeständen nach den §§ 51 und 52 EheG - medizinische Tatsachen vor, aus denen juristische Folgerungen gezogen werden sollen. Das Schwergewicht der Entscheidung liegt in diesen Fällen nicht beim Richter, sondern beim Arzt. Das medizinische Gutachten ist in einem solchen Fall die wichtigste Grundlage des Urteils. ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CaEheG §50
Rechtssatz: Selbst dann, wenn bei einem Eheteil eine partielle geistige Störung vorliegt, rechtfertigen von ihm gesetzte andere schwere Eheverfehlungen, die von der geistigen Störung nicht umfaßt wurden, die aber kausal zur Zerrüttung beitrugen, eine Scheidung der Ehe nach § 49 EheG allein. Entscheidungstexte 1 Ob 696/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 ... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Für die Annahme einer geistigen Störung nach § 50 EheG genügt ein Verhalten, das vom geistigen Normalzustand abweicht, wenn es sich objektiv als schwere Eheverfehlung darstellt. Entscheidungstexte 8 Ob 514/76 Entscheidungstext OGH 23.06.1976 8 Ob 514/76 Veröff: EFSlg 27385 5 Ob 672/80 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Der Begriff der geistigen Störung im § 50 EheG deckt sich nicht mit dem medizinischen Begriff der Geisteskrankheit. Entscheidungstexte 8 Ob 514/76 Entscheidungstext OGH 23.06.1976 8 Ob 514/76 Veröff: EFSlg 27385 Vgl OLG Wien vom 28.1.11977, 7 R 195/77; Veröff: RZ 1978/112 S 221 5 Ob 672/80 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: § 50 EheG setzt nicht voraus, daß die Verantwortlichkeit des Ehegatten zur Gänze ausgeschlossen ist, es genügt vielmehr, wenn diese erheblich beeinträchtigt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 535/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 7 Ob 535/76 8 Ob 514/76 Entscheidungstext OGH 23.06.1976 8 Ob 514/76 V... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Zu der durch geistige Störung eines Ehegatten bewirkten Zerrüttung der Ehe genügt die Zerstörung der ehelichen Gesinnung auch nur bei einem der Ehegatten. Entscheidungstexte 6 Ob 105/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 6 Ob 105/74 Veröff: EvBl 1975/91 S 186 7 Ob 697/77 Entscheidungstext OGH 10.11.197... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Das ehewidrige Verhalten allein und nicht die krankhafte Veranlagung, auf der es beruht, bildet den Scheidungsgrund. Entscheidungstexte 6 Ob 105/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 6 Ob 105/74 Veröff: EvBl 1975/91 S 186 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0056672 ... mehr lesen...
Norm: EheG §50
Rechtssatz: Ein Sachverhalt, der einem gesunden Ehepartner gegenüber ein Scheidungsbegehren nicht rechtfertigen kann, weil dem Beklagten die Bestimmung des zweiten Satzes des § 49 EheG zustatten kommt, kann auch ein Scheidungsbegehren nach § 50 EheG nicht rechtfertigen; die Frage des Fehlens der eheschuldrechtlichen Verantwortlichkeit wegen geistiger Störung spielt dann keine Rolle. Entscheidungstexte ... mehr lesen...