Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 20. 2. 2002 einen Verlagsvertrag, der durch Sideletter vom 4. 4. 2002 und Zusatzvereinbarung vom 22. 8. 2003 ergänzt bzw modifiziert wurde. Dieser Vertrag betraf ein vom Kläger zu verfassendes Kochbuch mit dem Titel „Toni M*****", das zum damaligen Zeitpunkt nur als Manuskript vorlag. Der Kläger als Urheber des Werkes räumte der Beklagten das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ein und verpflichtete sich zunächst ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hatte in einem vor dem Erstgericht geführten Verfahren vom Kläger die Zahlung von 1,470.786,02 S begehrt. In diesem Verfahren vereinbarten die Streitteile "ewiges Ruhen". Der Kläger zahlte der beklagten Partei 1,040.000 S an Werklohn a conto ihrer Leistungen. Im vorliegenden Verfahren begehrte der Kläger zuletzt die Zahlung von 426.228,56 S, weil die von ihm geleistete Akontozahlung den der beklagten Partei gebührenden Werklohn übersteige. Die beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen einem Hauseigentümer und einer Bau GmbH wurde auf Grund des Anbots vom 24. 2. 1992 im Jahr 1994 eine Fundamentsanierung mittels Hochdruckbodenvermörtelung vereinbart. Die Nettoauftragsvergabesumme betrug S 2,513.360,-- zuzüglich 20 % USt. Die Vereinbarung enthielt ua folgende Klausel: "Eine Erhöhung des Angebotspreises kann nur akzeptiert werden, wenn eine solche Erhöhung im Rahmen des § 18 - Verfahrens, das bei der Magistratsabteilung 50 anhängi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, Zug um Zug gegen Bezahlung eines Betrages von 10,427.695,80 S zu erklären, daß sie von dem ihr zu 50 % zustehenden Mietrecht an der "Ladenstraße" im Haus ***** zugunsten des Klägers mit Wirksamkeit ab 29.12.1989 zurücktritt. Die Streitteile seien aufgrund eines am 21.12.1966 abgeschlossenen Mietvertrages Hauptmieter der sogenannten "Ladenstraße" im Haus *****. In einer am 25.12.1966 zwischen den Streitteilen ab... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §3
Rechtssatz: Umsatzsteuerrechtlich besteht die steuerauslösende Verschaffung der Verfügungsmacht darin, daß der Lieferant den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über den Gegenstand der Lieferung zu verfügen, das heißt vor allem, ihn veräußern beziehungsweise belasten zu können. Die Einräumung bloß tatsächlicher Verfügungsmöglichkeit ist noch keine solche abgabenrechtliche Verschaffung; das bedeutet allerdings noch nicht, daß ... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §3UStG 1972 §12
Rechtssatz: Durch die leihweise Überlassung von Maschinen zur Ansicht hat ein Lieferant dem Empfänger keine die Umsatzsteuer auslösende Verfügungsmacht über die Ware eingeräumt. Entscheidungstexte 1 Ob 2305/96v Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2305/96v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 11. Juli 1988, S 76/88-3, wurde über das Vermögen des Peter E***, eines Gastwirtes aus Walchsee, der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Das Konkursverfahren ist nach wie vor anhängig. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Kläger im Verfahren erster Instanz die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 813.317 sA im wesentlichen mit der
Begründung: , dem Beklagten sei im Zwangsverstei... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger stehen aus einem Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte allein verschuldet hat, gegen die beklagten Parteien Schadenersatzansprüche zu. Unter anderem wurden ihm bereits rechtskräftig Kosten für die Reparatur seines havarierten Fahrzeugs zugesprochen, die dieser, ein Transportunternehmer, in seiner eigenen Werkstatt durchgeführt hat. Strittig ist im Revisionsverfahren ausschließlich, ob der Kläger diese Reparaturkosten einschließlich der Umsatzsteuer in Höhe vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, eine mehrwertsteuergerechte Rechnung hinsichtlich des noch nicht verrechneten Teiles des Aufwandes im Zusammenhang mit der Errichtung eines Doppelhauses in 1230 Wien, Wittgensteinstraße 7 zu legen. Der Kläger brachte vor, er habe dem Beklagten den Auftrag erteilt, das zur Vermietung bestimmte Haus als Generalunternehmer zu errichten, als Gegenleistung habe der Beklagte zwei Bauspardarlehen von zusammen S... mehr lesen...
Begründung: Die der Gemeinschuldnerin gehörige Liegenschaft EZ 76 II KG St.Anton am Arlberg mit dem darauf befindlichen S*** ST.A*** samt Nebenanlagen wurde mit konkursgerichtlicher Genehmigung am 9.12.1982 im Zwangsversteigerungsverfahren E 12/81 des Bezirksgerichtes Landeck versteigert und der D***-B*** E*** GesmbH zum Meistbot von 27,1 Millionen Schilling zugeschlagen. Aus diesem Meistbotsbetrag wurde vom Masseverwalter vorweg die 18 %-ige Umsatzsteuer aus den bei der Versteige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bauunternehmung teilte am 8. August 1986 ihren Bauherren mit, es sei ihr nicht mehr möglich, die Bautätigkeit aufrechtzuerhalten und diese werde mit dem selben Tag eingestellt. Am 11. August 1986 wurde über ihr Vermögen das Ausgleichsverfahren eröffnet. In der Folge stellte die klagende Partei mit 8. August 1986 datierte Rechnungen an die Firma G*** Gemeinnützige Siedlungs- und Baugesellschaft mbH und an die Firma H*** & M*** Bauaktiengesellsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. Mai 1982 floß aus einer Tankanlage der vom Kläger in Lauterach betriebenen Bäckerei Heizöl leicht aus und gelangte ins Erdreich. Nach Durchführung einer Verhandlung trug die Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit Bescheid vom 5.Mai 1982, Zl. II-3065/1982, gemäß § 31 Abs. 3 WRG dem Kläger auf, die vom wasserbautechnischen Sachverständigen für notwendig erachteten Maßnahmen wegen Gefahr für die Wasserversorgung unverzüglich und ohne unnötige Unterbrechung ausz... mehr lesen...
Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 18./19. 2. 1976 von Peter J Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 1 im Haus Innsbruck, F-Weg 71. Dieser hatte die Wohnung seinerseits am 25. 11. 1972 von Maria G erworben. Gemäß Punkt III des Kaufvertrages vom 18./19. 2. 1976 erfolgte die Übergabe und Übernahme der Miteigentumsanteile in den alten Rechten und Pflichten, wie sie schon der Verkäufer besessen hatte. Maria G hatte am 2. 1. 1967 eine Erklärung über den Beitritt zu einer Wohnungseigentu... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §2 Abs1UStG 1972 §3
Rechtssatz: Solange die Bauherrengemeinschaft der Miteigentümer und Wohnungseigentümer die von ihr geschaffenen Wohnungseigentumsobjekte noch nicht an die einzelnen Eigentümer übergeben hat, ist sie noch Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn; ihre umsatzsteuerpflichtige Lieferung erbringt sie erst durch diese Übergabe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Kommanditgesellschaft begehrt vom Beklagten als ihrem Kommanditisten und früheren kollektiv zeichnungsberechtigten Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft die Rückzahlung einer von ihm zu Unrecht an sich selbst überwiesenen Mietzinsvorauszahlung abzüglich der bis zur Kündigung des Mietverhältnis anerkannten Mietzinse. Der Erstrichter verwarf die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit und gab der Klage bis auf ein geringes Mehrbegehren statt. Nach seinen Feststellun... mehr lesen...
Die Klägerin schloß mit der Beklagten für ihren Betrieb mit Wirkung vom 1. Feber 1972 bis 1. September 1982 zur Polizzen-Nr. 76/1611401 eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. In der Nacht vom 2. auf den 3. März 1978 platzte die Rundschweißnaht eines von der Klägerin im Jahre 1974 der Nebenintervenientin gelieferten und von dieser im Heizraum der Pädagogischen Akademie in I installierten Mischgefäßes, wodurch erheblicher Sachschaden entstand. Die Nebenintervenientin brachte für die v... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §1UStG 1972 §3UStG 1972 §4
Rechtssatz: Keine Umsatzsteuer für die Rückforderung einer eigenmächtigen Entnahme des Geschäftsführers einer GmbH und die Zinsen des Rückforderungsanspruches. Entscheidungstexte 7 Ob 765/81 Entscheidungstext OGH 26.11.1981 7 Ob 765/81 Veröff: SZ 54/178 = EvBl 1982/25 S 77 1 Ob 734/83 ... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §3
Rechtssatz: Ob ein umsatzsteurrechtlicher Vorgang vorliegt, richtet sich danach, ob der Leistung des Unternehmers eine Gegenleistung des Leistungsempfängers gegenübersteht, ob also ein Leistungsaustausch stattgefunden hat (Dorazil, Kommentar zum UStG 1972, I, S 44; VwGHSlg 2795 (F), 3223 (F), 3802 (F), 4081 (F) ua). Entscheidungstexte 7 Ob 40/81 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §3
Rechtssatz: Die vom schädigenden Unternehmen durch Eigenleistungen vorgenommene Schadensbehebung stellt keinen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar. Insoweit besteht daher keine Ersatzpflicht des Regreßpflichtigen. Bedient sich hingegen der Unternehmer bei der Schadensbehebung fremder Werksunternehmer, so unterliegt das von diesen in Rechnung gestellte Entgelt der Umsatzsteuerpflicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BAO §21JN §1 CXVUStG 1972 §1UStG §3UStG §11 Abs1
Rechtssatz: Die sich aus dem § 11 Abs 1 UStG für den liefernden Unternehmer ergebende Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung hat zivilrechtlichen Charakter. Die Frage aber, ob eine "steuerpflichtige Lieferung" ausgeführt wird und wer "Lieferant" und wer "Empfänger" der Lieferung ist, muss ausschließlich nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten unter Beachtung einer wirtschaftlichen Betr... mehr lesen...
Die A-GmbH in Innsbruck, deren Gesamtrechtsnachfolgerin nunmehr die klagende Partei ist, hat von der beklagten Partei - dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Karl V - im Wege der Zwangsversteigerung die Liegenschaften X und Y, auf welchen das Hotel "G" betrieben wird, samt Zubehör erworben. Mit der vorliegenden Klage wird für das im Versteigerungsverfahren gesondert geschätzte Zubehör die Ausstellung einer - im einzelnen näher detaillierten - Rechnung über 6 070 955.73 S... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §3UStG 1972 §11 Abs1
Rechtssatz: Der Erwerb des Eigentums durch den Staat ist nicht Voraussetzung für die Möglichkeit, dem Ersteher die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsgewalt über den versteigerten Gegenstand einzuräumen. Der Staat kann dies vielmehr auf Grund seiner Zwangsgewalt anordnen, wobei der Verpflichtete dieser Anordnung nachzukommen und sie durchzuführen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §3UStG 1972 §11 Abs1
Rechtssatz: Das Wesen der "Lieferung" in umsatzsteuerrechtlicher Sicht bildet die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand durch den Lieferer an den Abnehmer. Dieser Begriff ist im Umsatzsteurrecht durchaus eigenständig und von dem bürgerlich-rechtlichen Lieferbegriff zu unterscheiden. Steuerrechtlich ist lediglich die Erfüllung maßgebend, wobei es nicht darauf ankommt, was vereinbart wurde, sond... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §3UStG 1972 §11 Abs1
Rechtssatz: Da ein Umsatz im Sinn des § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972 begrifflich einen Leistungsaustausch voraussetzt, ist im Falle einer Zwangsversteigerung eine Lieferung an den Staat nicht anzunehmen, weil im Zwangsversteigerungsverfahren wohl der Staat die Verfügungsmacht über den Pfandgegenstand hat, aber diese Verfügungsmacht nicht vom Verpflichteten ableitet und auch kein Entgelt an den V... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §3UStG 1972 §11 Abs1
Rechtssatz: Im Falle des Zuschlages ist umsatzsteuerrechtlich gesehen der Verpflichtete "Lieferant" im Sinne des § 11 UStG 1972 und ist gegenüber dem Ersteher im Sinne des § 11 UStG 1972 zur Ausstellung der verlangten Rechnung verpflichtet. In der Rechnung ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die "Lieferung" auf Grund der Zuschlagserteilung erfolgt ist. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1UStG 1972 §3UStG 1972 §11 Abs1
Rechtssatz: Die freie Entschließung zu einer Leistung ist keine Voraussetzung für das Vorliegen einer steuerbaren Leistung, da § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ausdrücklich bestimmt, daß die Steuerpflicht nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft gesetzlicher Vorschrift als bewirkt gilt. Auch Eigentumsübertragung is... mehr lesen...