Norm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1Rechtssatz
Solange die Bauherrengemeinschaft der Miteigentümer und Wohnungseigentümer die von ihr geschaffenen Wohnungseigentumsobjekte noch nicht an die einzelnen Eigentümer übergeben hat, ist sie noch Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn; ihre umsatzsteuerpflichtige Lieferung erbringt sie erst durch diese Übergabe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0075991Dokumentnummer
JJR_19820615_OGH0002_0050OB00028_8200000_007