Norm
BAO §21Rechtssatz
Die sich aus dem § 11 Abs 1 UStG für den liefernden Unternehmer ergebende Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung hat zivilrechtlichen Charakter. Die Frage aber, ob eine "steuerpflichtige Lieferung" ausgeführt wird und wer "Lieferant" und wer "Empfänger" der Lieferung ist, muss ausschließlich nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten unter Beachtung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) beantwortet werden; die Prüfung und Entscheidung der Frage, ob ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden darf, fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Abgabenbehörden. Das Gericht hat abgabenrechtliche Fragen grundsätzlich nicht zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0045702Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.03.2015