Norm
UStG 1972 §3Rechtssatz
Durch die leihweise Überlassung von Maschinen zur Ansicht hat ein Lieferant dem Empfänger keine die Umsatzsteuer auslösende Verfügungsmacht über die Ware eingeräumt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107217Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02305_96V0000_007