Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens liegt eine am 20. April 1990 von der Beschwerdeführerin ausgestellte Vollmacht an Rechtsanwalt Dr. Gerhard W., welche diesen im Sinne des gebräuchlichen Rechtsanwaltsvollmachtsformulares dazu bevollmächtigt, sie vor Gerichten, auch gemäß § 31 ZPO und §§ 39 ff sowie 455 StPO, vor allen anderen Behörden, auch gemäß § 26 AVG und § 83 BAO und außerbehördlich zu vertreten, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/08 93/14/0174 2
(hier Umsatzsteuer betroffen) Stammrechtssatz In den Fällen des § 103 Abs 2 BAO ist die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigungen an einen (gewillkürten) Vertreter verpflichtet, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb eine Fahrschule. Er bot den Fahrschülern auch schriftliche Lehrmittel zum Kauf an. Bei Erlassung des Umsatzsteuerbescheides unterwarf das Finanzamt die Umsätze aus den Verkauf dieser Lehrmittel dem Umsatzsteuersatz von 20 % und führte zur Begründung: aus, es lägen Nebenleistungen zu der in der Unterrichtserteilung bestehenden Hauptleistung vor. In der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid brachte der Beschwerdeführer vor, in seiner Fahrschule würden d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 2 Stammrechtssatz Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung folgt, daß unselbständige Nebenleistungen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistungen teilen (Hinweis E 5.4.1984, 83/15/0045, VwSlg 5880 F/1984), und zwar auch bei getrennter Rechnungslegung. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 4 Stammrechtssatz Eine unselbständige Nebenleistung ist dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt. Die Merkmale der Nebensächlichkeit und des engen Zusammenhanges der Nebenleist... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 5 Stammrechtssatz Ein und dieselbe Leistung kann im Falle selbständiger Erbringung Hauptleistung sein, im Falle ihrer Erbringung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer anderen Leistung jedoch zu dieser im Verhältnis einer unselbständigen Nebenleistung stehen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen gewerblichen Handel mit gärtnerischen Produkten. Seinen Gewinn ermittelt er gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 durch Betriebsvermögensvergleich. Für die Jahre 1982 (Beginn der betrieblichen Tätigkeit) bis 1984 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: Die Tageslosungen seien durch handschriftliche Aufzeichnungen der laufenden Kasseneingänge ermittelt worden. Eine Überprüfung de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §132;UStG 1972 §10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 915;
Rechtssatz: Die Behauptung, nicht verbuchte Paragonbeträge, "irgendwie" den Entgelten (getrennt nach Steuersätzen) zugeteilt, die diesbezüglichen Aufzeichnungen aber vernichtet zu haben, zeigt gravierende Buchführungsmängel auf, weil die Aufbewahrungsp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte im Jahr 1987 Wildwasserfahrten mit aufblasbaren Ruderfahrzeugen (Rafting) gegen Entgelt auf alpinen Flußläufen durch. In der Umsatzsteuererklärung für dieses Jahr nahm er für diese Umsätze den ermäßigten Steuersatz in Anspruch. Sowohl das Finanzamt als auch die im Berufungsweg angerufene belangte Behörde vertraten die Ansicht, daß der ermäßigte Steuersatz nicht zur Anwendung komme. Dagegen richtet sich die vorliegende, wegen Rechtswidrigkeit des Inh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;
Rechtssatz: Ein Leistungsvorgang, der sich aus mehreren, wirtschaftlich zusammengehörenden Leistungselementen, die nur Teilelemente eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges bilden, zusammensetzt, ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung nach seiner überwiegenden Bedeutung unter Berücks... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (ein Versicherungsunternehmen) erklärte in einer Beilage zur Umsatzsteuererklärung für 1985, sie habe abweichend von den Vorjahren die Mahnkostenersätze nicht in die steuerpflichtigen Umsätze aufgenommen, da es sich bei diesen Kostenersätzen um steuerfreie Entgelte handle. Das Finanzamt unterzog auch die Mahnkostenersätze der Umsatzsteuer, wobei es die Auffassung vertrat, die für die Einbringung der ausstehenden Versicherungsprämien verlangten Mahnkostenersä... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10;
Rechtssatz: Es gilt der Grundsatz, daß die wirtschaftliche Einheit mehrerer Leistungen im Umsatzsteuerrecht als eine Leistung zu behandeln ist, wobei sich Steuerpflicht und Steuersatz für die Nebenleistungen nach der Hauptleistung richten (Hinweis E 17.9.1990, 89/15/0048 und E 89/15/0051). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist der Betrieb eines Zivilflughafens. Sie erzielt unter anderem Erlöse aus der Einstellung von Luftfahrzeugen in ihren Hangars. Im Beschwerdeverfahren ist strittig, ob die in den Streitjahren (1982 bis 1986) in Rechnung gestellten Entgelte dem begünstigten Steuersatz nach § 10 Abs. 2 Z. 5 UStG unterliegen. Die Beschwerdeführerin hatte in ihren Umsatzsteuererklärungen für den Streitzeitraum jene Entgelte dem begünstigten Steuersatz un... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;
Rechtssatz: Eine nach der Verkehrsanschauung einheitliche Leistung darf für die umsatzsteuerliche Beurteilung nicht willkürlich in einzelne Elemente zerlegt werden. Schlagworte Einheitlichkeit der Leistung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1... mehr lesen...
Bei einer die Besteuerungsgrundlagen der Jahre 1985 und 1986 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Der Beschwerdeführer betreibt in München den Handel mit Elektro- und Haushaltsgeräten. In Österreich wohnhafte Kunden beliefert er von einem Auslieferungslager in Salzburg. Er bietet in Österreich Reiseveranstaltungen an, die gegen Zahlung eines Pauschalentgeltes die Beförderung mit Reisebussen von in Österreich gelegenen Abfahrtsorten aus... mehr lesen...
Bei einer ua die Besteuerungsgrundlagen der Umsatzsteuer für das Jahr 1981 betreffenden Betriebsprüfung wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Die ALZ-Gesellschaft mbH (eine Organgesellschaft der Beschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 2 Z. 2 UStG 1972; im Folgenden ALZ) bot ihren Kunden beim Abschluß von Leasingverträgen über die Nutzung von Kraftfahrzeugen den Abschluß von "Serviceverträgen" an, die "Kaskoschutz" und/oder "Verschleißreparatur" sowie - in Verbindung mit den genannte... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 246;
Rechtssatz: Ein und dieselbe Leistung kann im Falle selbständiger Erbringung Hauptleistung sein, im Falle ihrer Erbringung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer anderen Leistung jedoch zu dieser im Verhältnis einer unselbständigen Nebenleistung stehen. Euro... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 246; Rechtssatz: Eine unselbständige Nebenleistung ist dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt. Die Merkmale der Nebensächlichkeit und des engen Zusammenhanges der Nebenleistung mit der Hauptleistung sind als erfüllt anzusehen, wenn die Nebenleistung die Hauptleistung ermöglicht, abrundet oder ergänzt (Hinweis E 17.12.1973, 643/73, E 5.4.198... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 245; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 2 Stammrechtssatz Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung folgt, daß unselbständige Nebenleistungen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistungen teilen (Hinweis E 5.4.1984, 83/15/0045, VwSlg 5880 F/1984... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 245; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 4 Stammrechtssatz Eine unselbständige Nebenleistung ist dann anzunehmen, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und in ihrem Gefolge üblicherweise vorkommt. Die Merkmale der Nebe... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 246;
Rechtssatz: Das Verhältnis der Kostenfaktoren ist für die Abgrenzung, ob eine Leistung in Bezug zu einer anderen Leistung eine eigenständige Leistung oder eine unselbständige Nebenleistung darstellt, nicht unbedingt maßgebend (Hinweis E 29.11.1984, 83/15/0083, VwSlg 5939 F/1983). ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 246; Rechtssatz: Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich für jede einzelne Leistung erhoben. Nur wenn Leistungen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) zusammengehören, behandelt das Umsatzsteuerrecht - nach dem Grundsatz der Unteilbarkeit (Einheitlichkeit) der Leistung - die wirtschaftliche Einheit mehrerer Leistungen als eine Leistung. Die Aufspaltung eines solchen einheitlichen Leistungsvorganges in Einzelleistungen ist unzulässig (Hi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §10; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 245; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 1 Stammrechtssatz Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich für jede einzelne Leistung erhoben. Nur wenn Leistungen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) zusammeng... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 246; Rechtssatz: Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung folgt, daß unselbständige Nebenleistungen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistungen teilen (Hinweis E 5.4.1984, 83/15/0045, VwSlg 5880 F/1984), und zwar auch bei getrennter Rechnungslegung. Im RIS seit 17.09.1990 Zuletzt aktualisiert am 26.08.2008 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz35/02 Zollgesetz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z3;UStG 1972 §10;UStG 1972 §24 Abs2 Satz1;UStG 1972 §24;ZollG 1955 §174 Abs2;ZollG 1955 §2 Abs1;
Rechtssatz: Gegenstand der einfuhrumsatzsteuerlichen Behandlung sind nur Waren. Auf andere Leistungen als Warenleistungen (zB die Überlassung von EDV-Programmen - Software - über eine Telefonleitung, medizinische oder sonstige Leistungen an der Per... mehr lesen...