Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 246;Rechtssatz
Ein und dieselbe Leistung kann im Falle selbständiger Erbringung Hauptleistung sein, im Falle ihrer Erbringung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer anderen Leistung jedoch zu dieser im Verhältnis einer unselbständigen Nebenleistung stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150048.X05Im RIS seit
17.09.1990Zuletzt aktualisiert am
26.08.2008