RS Vwgh 1990/9/17 89/15/0048

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Veröffentlicht am 17.09.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §10;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 246;

Rechtssatz

Ein und dieselbe Leistung kann im Falle selbständiger Erbringung Hauptleistung sein, im Falle ihrer Erbringung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer anderen Leistung jedoch zu dieser im Verhältnis einer unselbständigen Nebenleistung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150048.X05

Im RIS seit

17.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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