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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein Leistungsvorgang, der sich aus mehreren, wirtschaftlich zusammengehörenden Leistungselementen, die nur Teilelemente eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges bilden, zusammensetzt, ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung nach seiner überwiegenden Bedeutung unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung einheitlich zu beurteilen (Hinweis E 16.4.1991, 90/14/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150158.X01Im RIS seit
11.07.2001