RS Vwgh 1996/12/17 96/14/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 2

Stammrechtssatz

Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung folgt, daß unselbständige Nebenleistungen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistungen teilen

(Hinweis E 5.4.1984, 83/15/0045, VwSlg 5880 F/1984), und zwar auch bei getrennter Rechnungslegung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996140016.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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