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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 5Stammrechtssatz
Ein und dieselbe Leistung kann im Falle selbständiger Erbringung Hauptleistung sein, im Falle ihrer Erbringung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer anderen Leistung jedoch zu dieser im Verhältnis einer unselbständigen Nebenleistung stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996140016.X04Im RIS seit
07.06.2001