RS Vwgh 1996/12/17 96/14/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/17 89/15/0048 5

Stammrechtssatz

Ein und dieselbe Leistung kann im Falle selbständiger Erbringung Hauptleistung sein, im Falle ihrer Erbringung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer anderen Leistung jedoch zu dieser im Verhältnis einer unselbständigen Nebenleistung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996140016.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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