1 Bei der Revisionswerberin fand für die Jahre 2013 bis 2017 eine Außenprüfung statt. In dieser wurde festgestellt, dass die Revisionswerberin Auszahlungen aufgrund von Sozialplänen getätigt hatte, die nach Ansicht der Prüferin dem Abzugsverbot gemäß § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 iVm § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 unterliegen würden. In der Folge erließ das Finanzamt mit Bescheiden vom 2. Oktober 2019 geänderte Feststellungsbescheide Gruppenmitglied für die Jahre 2014 bis 2017 und rechn... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgÄG 2014EStG 1988 §20 Abs1 Z8EStG 1988 §67 Abs6KStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: Das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 wurde mit dem AbgÄG 2014, BGBl. I Nr. 13, eingeführt und soll freiwillige Abfertigungen im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 nur mehr in bestimmter Höhe zum Abzug ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §124b Z254EStG 1988 §20 Abs1 Z8EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs8 litfKStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: In den Inkrafttretensbestimmungen in § 124b Z 254 EStG 1988 wurden ausdrücklich Sozialpläne, die bis zum 28. Februar 2014 abgeschlossen wurden, vom Abzugsverbot ausgenommen. Der Gesetzgeber... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z8EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs6 Z1EStG 1988 §67 Abs6 Z2EStG 1988 §67 Abs6 Z3EStG 1988 §67 Abs6 Z4EStG 1988 §67 Abs6 Z5EStG 1988 §67 Abs6 Z6KStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: § 67 Abs. 6 EStG 1988 ist eine Begünstigungsvorschrift und sieht für bestimmte freiwillige Abfertigungen ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgÄG 2014EStG 1988 §20 Abs1 Z8KStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat mit dem AbgÄG 2014 zwei Abzugsverbote eingeführt, die "aus Gerechtigkeits- und Solidaritätsüberlegungen" Gehälter und andere Gehaltsbestandteile nur mehr in bestimmter Höhe zum Betriebsausgabenabzug zulasse... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgÄG 2014EStG 1988 §20 Abs1 Z8KStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: Der Zweck der Regelung spricht dafür, dass freiwillige Abfertigungen an Mitarbeiter mit neuen Dienstverhältnissen vom Abzugsverbot umfasst sind. Das Abzugsverbot soll bewirken, Abfertigungen, die über eine vom Gesetzgeber als ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z8EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs6 Z1EStG 1988 §67 Abs6 Z2EStG 1988 §67 Abs6 Z3EStG 1988 §67 Abs6 Z4EStG 1988 §67 Abs6 Z5EStG 1988 §67 Abs6 Z6KStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: Das Abzugsverbot erfasst Bezüge, die ihrer Art nach unter § 67 Abs. 6 EStG 1988 fallen, aber nicht begünst... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: AbgÄG 2014ASVG §108EStG 1988 §20 Abs1 Z7EStG 1988 §20 Abs1 Z8EStG 1988 §67 Abs6EStG 1988 §67 Abs6 Z1EStG 1988 §67 Abs6 Z2EStG 1988 §67 Abs6 Z3EStG 1988 §67 Abs6 Z4EStG 1988 §67 Abs6 Z5EStG 1988 §67 Abs6 Z6EStG 1988 §67 Abs6 Z7KStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546; Rechtss... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z8KStG 1988 §12 Abs1 Z8 Beachte Besprechung in:SWK 8/2021, S. 539-546;
Rechtssatz: Eine Unterscheidung zwischen "alten" und "neuen" Dienstverhältnissen, die zur Folge hätte, dass eine Gruppe von Abfertigungen ab dem ersten Euro dem Abzugsverbot unterläge, während für die andere Gruppe eine betragsmäßige Obergrenze bestünde, wäre im... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine im Bereich des technischen Projektmanagements tätige GmbH. Zu ihren Aufgaben zählt die Erstellung von Gutachten zu Mobilfunkstationen. Sie hat sich dabei auch Subauftragnehmer bedient, welche die von ihnen erbrachten Leistungen der Mitbeteiligten verrechnet haben. 2 Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde zu den von TB, einem der Subauftragnehmer, gelegten Rechnungen (2012 eine Rechnung über einen Betrag von 8.040,50 EUR und 2014 fünf Rechn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §4 Abs3KStG 1988 §12 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette beim Betriebsvermögensvergleich kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens (siehe zum Wahlrecht bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung § 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988). Sie ist daher grundsätzlich ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist im Bereich der "Halbstoff-Erzeugung" für die Papier- und Kosmetikindustrie tätig. An der Beschwerdeführerin sind Frau IP - sie ist zugleich auch Geschäftsführerin - zu 25% und ihr Lebensgefährte WH zu 75% beteiligt. Anlässlich einer den Zeitraum 1996 bis 2000 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die - 1989 gegründete - Beschwerdeführerin habe 1992 in N., H-Straße, ein Baugrundstück (3.455 m2) gekauft und darauf e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3KStG 1988 §12 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z. 3 KStG 1988 mit seinem Verweis auf die Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 erfasst die Bewirtung von Geschäftsfreunden und damit auch die Aufwendungen für die Nächtigung der Geschäftsfreunde (vgl. das hg Erkenntnis vom 24. Juni 2004, 2001/15/0002). ... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH war die E-KG. Deren Kommanditist mit einem Anteil von DM 500.000,-- war Karl G, deren Komplementärin mit einem Anteil von DM 1.000,-- die K-GmbH. Die Beteiligung des Karl G an der Beschwerdeführerin betrug sohin mittelbar ca. 99 %. Karl G war auch Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, der K-GmbH und der E-KG. Die C-AG hatte sich an der Beschwerdeführerin mit einer Einlage von 5 Mio. S als stille Gesellschafterin beteiligt. Laut Gesellschaf... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH war die E-KG. Deren Kommanditist mit einem Anteil von DM 500.000,-- war Karl G, deren Komplementärin mit einem Anteil von DM 1.000,-- die K-GmbH. Die Beteiligung des Karl G an der Beschwerdeführerin betrug sohin mittelbar ca. 99 %. Karl G war auch Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, der K-GmbH und der E-KG. Die C-AG hatte sich an der Beschwerdeführerin mit einer Einlage von 5 Mio. S als stille Gesellschafterin beteiligt. Laut Gesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 6 Stammrechtssatz Gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 iVm § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Repräsentationsaufwendungen - darunter fallen auch Aufwendungen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0002 E 24. Juni 2004 RS 6 Stammrechtssatz Gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 iVm § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Repräsentationsaufwendungen - darunter fallen auch Aufwendungen ... mehr lesen...
Gesellschafter der mit Gesellschaftsvertrag vom 30. April 1991 gegründeten beschwerdeführenden GmbH waren Hans-Peter G und der österreichische Landwirt Wilhelm F. Mit Abtretungsvertrag vom 17. August 1992 übertrug Wilhelm F seinen Geschäftsanteil an Hans-Peter G und dessen Ehefrau Marlis G. Mit Kaufvertrag vom 26. August 1991 erwarb die Beschwerdeführerin von Wilhelm F eine Liegenschaft (u.a. das Grundstück 876/7 GB L). Auf Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 3. Oktober 1991 erteilte ... mehr lesen...
Gesellschafter der mit Gesellschaftsvertrag vom 30. April 1991 gegründeten beschwerdeführenden GmbH waren Hans-Peter G und der österreichische Landwirt Wilhelm F. Mit Abtretungsvertrag vom 17. August 1992 übertrug Wilhelm F seinen Geschäftsanteil an Hans-Peter G und dessen Ehefrau Marlis G. Mit Kaufvertrag vom 26. August 1991 erwarb die Beschwerdeführerin von Wilhelm F eine Liegenschaft (u.a. das Grundstück 876/7 GB L). Auf Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 3. Oktober 1991 erteilte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 iVm § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Repräsentationsaufwendungen - darunter fallen auch Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden - nicht abzugsfähig. Nac... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;KStG 1988 §7 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 iVm § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Repräsentationsaufwendungen - darunter fallen auch Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden - nicht abzugsfähig. Nac... mehr lesen...
Im Bericht einer die Jahre 1995 und 1996 umfassenden Betriebsprüfung bei der beschwerdeführenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, in die Mag. Gerhard P. seine Steuerberatungskanzlei eingebracht hatte, ist unter Tz 18b) Folgendes festgehalten: "Im April 1995 übersiedelte die Kanzlei in neue Räumlichkeiten in der S-Gasse. Auf Grund dieses Anlasses fand am 28.4.1995 ein Kanzleifest mit Bewirtung zur Besichtigung der neuen Räumlichkeiten statt. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, sic... mehr lesen...
Im Bericht einer die Jahre 1995 und 1996 umfassenden Betriebsprüfung bei der beschwerdeführenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH, in die Mag. Gerhard P. seine Steuerberatungskanzlei eingebracht hatte, ist unter Tz 18b) Folgendes festgehalten: "Im April 1995 übersiedelte die Kanzlei in neue Räumlichkeiten in der S-Gasse. Auf Grund dieses Anlasses fand am 28.4.1995 ein Kanzleifest mit Bewirtung zur Besichtigung der neuen Räumlichkeiten statt. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, sic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Veranstaltungen im Bereich des Event-Marketings ist die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings muss der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuordnen sein, und nicht der privaten Lebensf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Begriff "Repräsentationsaufwendungen" oder "Repräsentationsausgaben" wird zwar nicht näher definiert, es wird aber durch das angeführte Beispiel durch den Gesetzgeber klargestellt, dass Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter dem Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- und Leistungsinformation (Hinweis E 26. September 2000, 98/13/0092), also eine auf die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung, zu verstehen. European C... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn ein Wirtschaftstreuhänder die neueste betriebswirtschaftliche Hard- und Software an besonderen Präsentationsplätzen vorführt und der Klient sein Unternehmen anhand dieses "neuen" Programmes analysieren kann, liegt darin nicht eine durch das Repräsentationsbedürfnis des Wirtschaftstreuhänders bestimmte ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Veranstaltungen im Bereich des Event-Marketings ist die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung nicht von vornherein ausgeschlossen. Allerdings muss der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuordnen sein, und nicht der privaten Lebensf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Begriff "Repräsentationsaufwendungen" oder "Repräsentationsausgaben" wird zwar nicht näher definiert, es wird aber durch das angeführte Beispiel durch den Gesetzgeber klargestellt, dass Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter dem Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- und Leistungsinformation (Hinweis E 26. September 2000, 98/13/0092), also eine auf die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung, zu verstehen. European C... mehr lesen...