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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3Rechtssatz
Das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z. 3 KStG 1988 mit seinem Verweis auf die Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 erfasst die Bewirtung von Geschäftsfreunden und damit auch die Aufwendungen für die Nächtigung der Geschäftsfreunde (vgl. das hg Erkenntnis vom 24. Juni 2004, 2001/15/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150003.X02Im RIS seit
09.02.2021Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021