RS Vwgh 2010/2/23 2007/15/0003

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Veröffentlicht am 23.02.2010
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3
KStG 1988 §12 Abs1 Z3

Rechtssatz

Das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z. 3 KStG 1988 mit seinem Verweis auf die Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 erfasst die Bewirtung von Geschäftsfreunden und damit auch die Aufwendungen für die Nächtigung der Geschäftsfreunde (vgl. das hg Erkenntnis vom 24. Juni 2004, 2001/15/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007150003.X02

Im RIS seit

09.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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