Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn ein Wirtschaftstreuhänder die neueste betriebswirtschaftliche Hard- und Software an besonderen Präsentationsplätzen vorführt und der Klient sein Unternehmen anhand dieses "neuen" Programmes analysieren kann, liegt darin nicht eine durch das Repräsentationsbedürfnis des Wirtschaftstreuhänders bestimmte ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Sanatorium für Geburtshilfe und Frauenheilkunde. Im Zuge einer den Zeitraum 1994 bis 1996 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Sommerfestes im Jahr 1994 Betriebsausgaben und Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht, weil ein Fall von Repräsentationsaufwendungen vorliege. In einer während der Betriebsprüfung eingereichten Stellungnahme brachte... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Sanatorium für Geburtshilfe und Frauenheilkunde. Im Zuge einer den Zeitraum 1994 bis 1996 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe im Zusammenhang mit der Veranstaltung eines Sommerfestes im Jahr 1994 Betriebsausgaben und Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht, weil ein Fall von Repräsentationsaufwendungen vorliege. In einer während der Betriebsprüfung eingereichten Stellungnahme brachte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Informationsbereitstellung gegenüber der Hausbank stellt keine Werbung dar, können doch nur solche Maßnahmen als Werbung bezeichnet werden, die auf die Ausweitung oder zumindest Aufrechterhaltung des eigenen Leistungsangebotes ausgerichtet sind und somit einen Zusammenhang zu (potenziellen) Kunden aufwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Veranstaltungen im Bereich des Event-Marketings ist die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw betrieblichen Veranlassung nicht von vornherein ausgeschlossen (Hinweis E 24. Oktober 2002, 2002/15/0123). Allerdings muss der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter dem Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- und Leistungsinformation (Hinweis E 26. September 2000, 98/13/0092), also eine auf die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung, zu verstehen European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn ein Privatsanatorium den entsprechenden Fachärzten gegenüber seine medizin-technische Ausstattung sowie die Ausstattung der Patientenzimmer präsentiert und über Modalitäten der Leistungserbringung durch Ärzte in diesem Sanatorium unterrichtet, liegt darin nicht eine durch das Repräsentationsbedürfnis b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Informationsbereitstellung gegenüber der Hausbank stellt keine Werbung dar, können doch nur solche Maßnahmen als Werbung bezeichnet werden, die auf die Ausweitung oder zumindest Aufrechterhaltung des eigenen Leistungsangebotes ausgerichtet sind und somit einen Zusammenhang zu (potenziellen) Kunden aufwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Veranstaltungen im Bereich des Event-Marketings ist die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw betrieblichen Veranlassung nicht von vornherein ausgeschlossen (Hinweis E 24. Oktober 2002, 2002/15/0123). Allerdings muss der Anlass der Veranstaltung ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter dem Begriff der Werbung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Produkt- und Leistungsinformation (Hinweis E 26. September 2000, 98/13/0092), also eine auf die betriebliche bzw berufliche Tätigkeit bezogene Informationserbringung, zu verstehen European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1988 §12 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wenn ein Privatsanatorium den entsprechenden Fachärzten gegenüber seine medizin-technische Ausstattung sowie die Ausstattung der Patientenzimmer präsentiert und über Modalitäten der Leistungserbringung durch Ärzte in diesem Sanatorium unterrichtet, liegt darin nicht eine durch das Repräsentationsbedürfnis b... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. Sie ist Rechtsnachfolgerin der P AG, die im Streitzeitraum zu ca 70 % im Besitz der Beschwerdeführerin gestanden ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen der P AG an der S GmbH und die Leistung eines Gesellschafterzuschusses an die DP GmbH. Der Sachverhalt gleicht dab... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H. Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen an der P. AG und der M. GmbH. In den Jahren 1992 und 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1989 bis 1991 vorgenommen, wobei insbesondere die steuerrechtlichen Folgen von Zuschüssen der B... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. Sie ist Rechtsnachfolgerin der P AG, die im Streitzeitraum zu ca 70 % im Besitz der Beschwerdeführerin gestanden ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen der P AG an der S GmbH und die Leistung eines Gesellschafterzuschusses an die DP GmbH. Der Sachverhalt gleicht dab... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft gehört zur H. Unternehmensgruppe, die im Streitzeitraum im pharmazeutischen Großhandel sowie im so genannten Depotgeschäft tätig gewesen ist. In Streit steht im Wesentlichen die Bewertung von Beteiligungen an der P. AG und der M. GmbH. In den Jahren 1992 und 1993 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1989 bis 1991 vorgenommen, wobei insbesondere die steuerrechtlichen Folgen von Zuschüssen der B... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Dass "Werteverschiebungen" als unentgeltliche Zuwendungen einzustufen sind, wenn das übertragene Vermögen nicht den Gesellschaftsrechten entspricht, ist in dieser allgemeinen Form nicht richtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X07 I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die Auffassung, dass Zuschüsse des Gesellschafters an seine Gesellschaft insoweit, als sie nicht dem Beteiligungsverhältnis entsprechen, nichtabzugsfähige freiwillige Zuwendungen iSd § 12 Abs 1 Z 5 KStG 1988 sind, trifft nicht zu. Der Umstand, dass die weiteren Gesellschafter keine oder im Verhältnis zu ihrer Beteil... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;BAO §167 Abs2;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Im Wirtschaftsleben kann davon ausgegangen werden, dass im Verhältnis zweier unabhängiger Partner keine Leistungsverpflichtung ohne entsprechende Gegenleistung eingegangen wird, weshalb im geschäftlichen Verkehr ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Dass "Werteverschiebungen" als unentgeltliche Zuwendungen einzustufen sind, wenn das übertragene Vermögen nicht den Gesellschaftsrechten entspricht, ist in dieser allgemeinen Form nicht richtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130254.X07 I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Die Auffassung, dass Zuschüsse des Gesellschafters an seine Gesellschaft insoweit, als sie nicht dem Beteiligungsverhältnis entsprechen, nichtabzugsfähige freiwillige Zuwendungen iSd § 12 Abs 1 Z 5 KStG 1988 sind, trifft nicht zu. Der Umstand, dass die weiteren Gesellschafter keine oder im Verhältnis zu ihrer Beteil... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;BAO §167 Abs2;KStG 1988 §12 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Im Wirtschaftsleben kann davon ausgegangen werden, dass im Verhältnis zweier unabhängiger Partner keine Leistungsverpflichtung ohne entsprechende Gegenleistung eingegangen wird, weshalb im geschäftlichen Verkehr ... mehr lesen...
Mag. Erich S war in den Streitjahren Gesellschafter und Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH. Für den Zeitraum 1991 bis 1994 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Dabei traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin Zahlungen an die Harper Consultants AG mit Sitz in der Schweiz (im Folgenden: Domizilgesellschaft) - diese steht im unmittelbaren Eigentum einer AG mit Sitz in Panama - geleistet habe, d... mehr lesen...
Mag. Erich S war in den Streitjahren Gesellschafter und Geschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH. Für den Zeitraum 1991 bis 1994 wurde bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Dabei traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin Zahlungen an die Harper Consultants AG mit Sitz in der Schweiz (im Folgenden: Domizilgesellschaft) - diese steht im unmittelbaren Eigentum einer AG mit Sitz in Panama - geleistet habe, d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §3 Abs2 litd;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §12 Abs1 Z6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/15/0090
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0083 E 16. Dezember 2003
Rechtssatz: Dass Aussetzungszinsen im Zusammenhang mit Personensteuern... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §3 Abs2 litd;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §12 Abs1 Z6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/15/0090
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0083 E 16. Dezember 2003
Rechtssatz: Dass Aussetzungszinsen im Zusammenhang mit Personensteuern... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung hinsichtlich der Jahre 1986 bis 1988 bei der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden GmbH (welche mit Vertrag vom 11. Juni 1990 mit einer anderen GmbH durch Aufnahme verschmolzen worden war, wobei letztere in der Folge den Firmenwortlaut auf den ihrer Rechtsvorgängerin änderte) wurde ua festgestellt, daß ab 1. Februar 1987 KR als kaufmännische Angestellte des geprüften Unternehmens aufgeschienen sei. Diese sei mit einem (damals) in gehoben... mehr lesen...
Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung hinsichtlich der Jahre 1986 bis 1988 bei der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden GmbH (welche mit Vertrag vom 11. Juni 1990 mit einer anderen GmbH durch Aufnahme verschmolzen worden war, wobei letztere in der Folge den Firmenwortlaut auf den ihrer Rechtsvorgängerin änderte) wurde ua festgestellt, daß ab 1. Februar 1987 KR als kaufmännische Angestellte des geprüften Unternehmens aufgeschienen sei. Diese sei mit einem (damals) in gehoben... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1966 §16 Z2;KStG 1988 §12 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0054 E 21. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Unter den Begriff der "Bewirtung" fällt nicht nur das Verabreichen bzw Zurverfügungs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1966 §16 Z2;KStG 1988 §12 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0032
Rechtssatz: Daß die Unterkunftsgewährung allenfalls der Werbung diente, ist nachzuweisen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1966 §16 Z2;KStG 1988 §12 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0032 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0054 E 21. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Unter den Begriff der "Bewirtung" fällt nicht nur das Verabreichen bzw Zurverfügungs... mehr lesen...