Die Beschwerdeführerin, eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erwarb jeweils ca. 50 % der Anteile an der B-GmbH mit Sitz in Deutschland und an der C-Ltd mit Sitz in Großbritannien. Sie finanzierte den Erwerb der Beteiligungen mit Krediten. Bei Festsetzung der Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1990 bis 1992 verweigerte das Finanzamt den Abzug der aufgrund der erwähnten Kredite angefallenen Schuldzinsen. In ihrer Berufu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1988 §20 Abs2;KStG 1966 §10;KStG 1966 §17;KStG 1988 §10;KStG 1988 §12 Abs2; Beachte Besprechung in SWK 1997/25, S 531-534; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/10 94/15/0187 1
(hier KStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz § 17 KStG 1966 verwehrt den Abzug solcher Aufwendungen, die ihrer Art nach objektiv mit st... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz im Inland, erwarb im Jahre 1987 um einen Betrag von S 44,999.000,-- Aktien einer inländischen Aktiengesellschaft, die einer Beteiligung an deren Grundkapital von 75 % entsprachen. Sie finanzierte den Erwerb der Beteiligung mit einem Bankkredit, wofür sie im Jahre 1987 S 1,519.000,-- und im Jahre 1988 S 1,433.716,-- an Zinsen aufwendete. Im Jahre 1989 veräußerte die Beschwerdeführerin ihre Beteiligung um ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;KStG 1966 §10;KStG 1966 §17; Beachte Besprechung in SWK 1997/25, S 531-534;
Rechtssatz: § 17 KStG 1966 verwehrt den Abzug solcher Aufwendungen, die ihrer Art nach objektiv mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Dies trifft auf Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbes einer Schachtelbeteiligung auf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. März 1995 auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Angaben des Steuerberaters dieser Gesellschaft hinsichtlich der Eigenentnahmen des Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;GmbHG §82;KStG 1988;
Rechtssatz: Aus der bloßen Existenz einer GmbH, die nach dem Körperschaftssteuerbescheid für ein näher bezeichnetes Jahr einen Verlust von S 370834,-- erwirtschaftete, läßt sich nicht ableiten, daß diese während der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung Gewinn in solcher Höhe ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Zusammenhang mit der Festsetzung der Körperschaftsteuer gegenüber der Beschwerdeführerin für 1986 Verluste aus 1980 bis 1982 der von der beschwerdeführenden GmbH durch Fusion zum 31. Dezember 1986 aufgenommenen Holding-GmbH mit der Begründung: nicht als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z. 4 EStG 1972 zum Abzug zugelassen, diesem Abzug stünde im Hinblick auf die anzuwendende Rechtslage vor der Aufh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198 Abs2;KStG 1966 §10;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF, ob im Falle privilegierter Schachtelbeteiligungen die Bescheide über die Festsetzung der Körperschaftsteuer der privilegierten Körperschaft gemäß § 198 Abs 2 BAO auch eine Feststellung über die Höhe des an sich vortragsfähigen Verlustes iSd § 8 Abs 1 d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §18 Abs1 Z4;KStG 1966 §10;KStG 1966 §23;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Vor Aufhebung des § 8 Abs 1 dritter Satz KStG 1966 durch den VfGH war in Fällen der Befreiung von Schachtelbeteiligungsgewinnen gemäß § 10 KStG 1966 bei der Ermittlung des abzugsfähigen Verlustes gemäß § 8 Abs 1 dritter Satz KStG 1966 die Vorschrift des § 10 KStG 1966 nicht anzuwende... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die zum 31. März bilanziert, fand für die Zeit von 1982 bis 1986 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. BEURTEILUNG EINES "MASCHINENKAUFES" ALS SCHEINGESCHÄFT (TZ 10-12, 24, 25, 28-30 UND 32 DES BETRIEBSPRÜFUNGSBERICHTES): Der Beschwerdeführerin seien am 26. März 1984 von der Österreichischen Leasing Gesellschaft Maschinen mit einem Nettowert von S 12 Millionen in Rechnung gestellt worden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;KStG 1966 §10;KStG 1966 §17; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108;
SWK 1996, A 201 - 204;
Rechtssatz: Das Abzugsverbot nach § 17 KStG 1966 bzw § 20 Abs 2 EStG 1972 kommt bei Schachtelbeteiligungen hinsichtlich allfälliger Schuldzinsen zum Tragen, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §10;KStG 1966 §17;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1995/6, S 104-108;
SWK 1996, A 201 - 204;
Rechtssatz: Ebenso wie die Veräußerung einer Schachtelbeteiligung als Veräußerung von Vermögenswerten steuerpflichtig ist, ist auch die Wertminderung der Beteiligung als Vermögensminderung steuerl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG;KStG 1988;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §10;KStG 1966 §17; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/7, S 121; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0051 E 16. Februar 1988 VwSlg 6291 F/1988 RS 7 Stammrechtssatz Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung aufgenommen wurden, sind nach § 17 KStG 1966 nicht abzugsfähig. Eur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;KStG 1966 §10;KStG 1966 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0051 E 16. Februar 1988 RS 3 Stammrechtssatz Der vom Gesetz geforderte unmittelbare wirtschaftliche und nach der hg Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkten abzugrenzende Zusammenhang besteht auch zwischen gem § 10 KStG 1966 steuerfreien Gewinnanteilen aus Schachtelbeteil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2;KStG 1966 §10;KStG 1966 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/14/0051 E 16. Februar 1988 VwSlg 6291 F/1988 RS 6 Stammrechtssatz Es widerspricht dem normativen Gehalt des § 17 KStG 1966 - wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht - wenn Aufwendungen derselben Art abzugsfähig sein sollen... mehr lesen...
Index: Körperschaftssteuer32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2KStG 1966 §10KStG 1966 §17 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1988/13, 223;
Rechtssatz: Es widerspricht dem normativen Gehalt des § 17 KStG 1966 - wonach fehlender Steuerpflicht auf der einen das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht - wenn Aufwendungen derselben Art abzugsfähig sein sollen, weil ihnen steuer... mehr lesen...
Index: Körperschaftssteuer32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2KStG 1966 §10KStG 1966 §17 Beachte Besprechung in:SWK 1997, S 531 - 534;
Rechtssatz: Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer Schachtelbeteiligung aufgenommen wurden, sind nach § 17 KStG 1966 nicht abzugsfähig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140051.X07 ... mehr lesen...
Index: Körperschaftssteuer32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs2KStG 1966 §10KStG 1966 §17
Rechtssatz: Der vom Gesetz geforderte unmittelbare wirtschaftliche und nach der hg Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkten abzugrenzende Zusammenhang besteht auch zwischen gem § 10 KStG 1966 steuerfreien Gewinnanteilen aus Schachtelbeteiligungen (im folgenden kurz "Schachtelgewinne" genannt) u... mehr lesen...