Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewStG;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden; es liegt entschiedene Sache vor.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Finanzrecht Entscheidung über den Anspruch VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990140003.A01Im RIS seit
22.02.1990