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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0051 E 16. Februar 1988 RS 3Stammrechtssatz
Der vom Gesetz geforderte unmittelbare wirtschaftliche und nach der hg Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkten abzugrenzende Zusammenhang besteht auch zwischen gem § 10 KStG 1966 steuerfreien Gewinnanteilen aus Schachtelbeteiligungen (im folgenden kurz "Schachtelgewinne" genannt) und den Zinsen, die für eine zum Erwerb der Schachtelbeteiligung eingegangene Schuld zu entrichten sind. Stehen doch diese Zinsen, welche den Bezug der Schachtelgewinne ermöglichen, mit keinen anderen Einnahmen in einem engeren Zusammenhang als mit den Schachtelgewinnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130068.X01Im RIS seit
08.06.1988