RS Vwgh 1988/6/8 87/13/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs2;
KStG 1966 §10;
KStG 1966 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0051 E 16. Februar 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Der vom Gesetz geforderte unmittelbare wirtschaftliche und nach der hg Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkten abzugrenzende Zusammenhang besteht auch zwischen gem § 10 KStG 1966 steuerfreien Gewinnanteilen aus Schachtelbeteiligungen (im folgenden kurz "Schachtelgewinne" genannt) und den Zinsen, die für eine zum Erwerb der Schachtelbeteiligung eingegangene Schuld zu entrichten sind. Stehen doch diese Zinsen, welche den Bezug der Schachtelgewinne ermöglichen, mit keinen anderen Einnahmen in einem engeren Zusammenhang als mit den Schachtelgewinnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130068.X01

Im RIS seit

08.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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