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KörperschaftssteuerNorm
EStG 1972 §20 Abs2Rechtssatz
Der vom Gesetz geforderte unmittelbare wirtschaftliche und nach der hg Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkten abzugrenzende Zusammenhang besteht auch zwischen gem § 10 KStG 1966 steuerfreien Gewinnanteilen aus Schachtelbeteiligungen (im folgenden kurz "Schachtelgewinne" genannt) und den Zinsen, die für eine zum Erwerb der Schachtelbeteiligung eingegangene Schuld zu entrichten sind. Stehen doch diese Zinsen, welche den Bezug der Schachtelgewinne ermöglichen, mit keinen anderen Einnahmen in einem engeren Zusammenhang als mit den Schachtelgewinnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140051.X03Im RIS seit
23.12.2021Zuletzt aktualisiert am
23.12.2021