Entscheidungen zu § 351 Abs. 4 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2018/9/17 W187 2205106-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die XXXX, vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 27. August 2018 elektronisch bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.09.2018

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