Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.10.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Nachprüfungsverfahren zu untersagen, die Bieter zur Abgabe von Preisangeboten aufzufordern und/oder mit Ihnen Verhandlung zu führen und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 02.10.2018 vor Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen die Ausschreibung in dem im
Spruch: konkretisierten Vergabeverfahren ein, der auf Grund edv - technischer Probleme außerhalb der Sphäre der ASt erst am 03.10.2018 protokolliert und an die Gerichtsabteilung zugewiesen wurde. Zur Absicherung ihres Nichtigerklärungsbegehrens beantragte die ASt die im Entscheidungskopf wiedergegebenen, eventualiter kumulierten Sicherungsma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.09.2018, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen bzw. rechtswidriger Entscheidungen der Auftraggeberin im Zuge der Fragenbeantwortung. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die XXXX, vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 27. August 2018 elektronisch bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im ... mehr lesen...