Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt stellte am 20.01.2020 einen Nachprüfungsantrag gegen die Aufforderung zur Angebotsabgabe samt insb Angebotsunterlagen im gegenständlichen Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung und verband diesen Rechtsschutzantrag mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einem Pauschalgebührenersatzantrag. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und vorangehender Teilberichtigung der angefochtenen Entscheidung erklärte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.03.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen vom 10.03.2020 hinsichtlich der Lose 1 und 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Zur Rechtswidrigkeit der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.03.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen vom 10.03.2020 hinsichtlich der Lose 1 und 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Zur Rechtswidrigkeit der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX , vertreten durch Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte, Zollamtsstraße 7, 4020 Linz, ua die gegenständlichen Anträge auf Gebührenersatz und auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung vom 31.10.2019 betreffend Los Nr. 2/K Region: Kärnten und Los Nr. 6/ST Region: Steiermark, verbunden mit Anträgen auf Erla... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 09.04.2020 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.02.2020, GZ: W275 2227591-1/26E sowie gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, GZ: W275 2227591-2/4E, ein. 2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin insbesondere aus: Durch das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 09.04.2020 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.02.2020, GZ: W275 2227591-1/26E sowie gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12.03.2020, GZ: W275 2227591-2/4E, ein. 2. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin insbesondere aus: Durch das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX , vertreten durch Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte, Zollamtsstraße 7, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung vom 31.10.2019 betreffend Los Nr. 2/K Region: Kärnten und Los Nr. 6/ST Region: Steiermark, verbunden mit einem ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.03.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Auswahlentscheidungen vom 10.03.2020 hinsichtlich der Lose 1 und 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Zur Rechtswidrigkeit der Ausscheidens- und Auswahlentsche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die XXXX begehrte im im Zuge eines mittlerweile zurückgezogenen Feststellungsantrags mit zwei Feststellungsbegehren gemäß § 353 BVergG 2018 im Rahmen einer Antragsverbesserung zusätzlich neben einer Vertragsnichtigerklärung gemäß § 356 BVergG 2018 und hilfsweise auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsachen noch nicht erfolgten Zuschlagserteilung, Diese restlichen Rechtsschutzanträge der XXXX wurden nunmeh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG wurden im März 2020 die im
Spruch: zitierten Feststellungsanträge und der bezeichnete Pauschalgebührenersatzantrag protokolliert, die auf das BVergG 2018 gestützt wurden. 2. Die bislang nicht nachweislich durch einen in Österreich zur Vertretung zugelassenen Rechtsanwalt vertretene XXXX begehrte im Rahmen einer Antragsverbesserung hilfsweise zusätzlich auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG wurden im März 2020 die im
Spruch: zitierten Feststellungsanträge und der bezeichnete Pauschalgebührenersatzantrag protokolliert, die auf das BVergG 2018 gestützt wurden. 2. Die bislang nicht nachweislich durch einen in Österreich zur Vertretung zugelassenen Rechtsanwalt vertretene XXXX begehrte im Rahmen einer Antragsverbesserung hilfsweise zusätzlich auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG wurden im März 2020 die im
Spruch: zitierten Feststellungsanträge und der bezeichnete Pauschalgebührenersatzantrag protokolliert, die auf das BVergG 2018 gestützt wurden. 2. Die bislang nicht nachweislich durch einen in Österreich zur Vertretung zugelassenen Rechtsanwalt vertretene XXXX begehrte im Rahmen einer Antragsverbesserung hilfsweise zusätzlich auch die Nachprüfung (vor Zuschlagserteilung) für den Fall der wider den bekannten Tatsach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 07.10.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, beantragte die XXXX , vertreten durch ESTERMANN POCK Rechtsanwälte GmbH, Rennweg 17, 1030 Wien, die "Nichtigerklärung der Entscheidung unser Angebot hinsichtlich der Lose 2 und 3 auszuscheiden (Ausscheidensentscheidung)". 2. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Nachprüfungsanträge mit Erkenntnis vom 12.03.2020, W139 2224102-2/33E, ab. II. Das Bundesverwaltu... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.10.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27.09.2019, das Angebot der Antragstellerin hinsichtlich der Lose 2 und 3 auszuscheiden, verbunden mit einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 stellte die XXXX (im Folgenden "die Antragstellerin") einen Antrag auf Feststellung, dass die Flughafen Wien AG, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (im Folgenden auch "die Auftraggeberin") den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikeln aus Papier und Zellstoff, wie Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Zellstofftücher, Flüssigseife und Duftpatronen sowie dazugehörig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.02.2020 beantragte die XXXX , (im Folgenden "Antragstellerin") ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, die Auswahlentscheidung vom 11.02.2020 für nichtig zu erklären und der Antragsgegnerin den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren aufzutragen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.02.2020 beantragte die XXXX , (im Folgenden "Antragstellerin") ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen, die Auswahlentscheidung vom 11.02.2020 für nichtig zu erklären und der Antragsgegnerin den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren aufzutragen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.02.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden "Antragstellerin") ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und die Auswahlentscheidung vom 11.02.2020 für nichtig zu erklären und der Antragsgegnerin den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren aufzutragen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfüg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 23.01.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 16.01.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde vom Antragsteller im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Ausgeschrieben seien Bauleistungen, nämlich Erd- und Kunstbauten betreffend Lafn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 23.01.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 16.01.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde vom Antragsteller im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Ausgeschrieben seien Bauleistungen, nämlich Erd- und Kunstbauten betreffend Lafn... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.02.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags zu untersagen. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Zur
Begründung: des Antrags auf Nichtigerklä... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.02.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 19.02.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Ausgeschrieben sei ein Bauauftrag betreffend die elektrotechnisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens der Lauf der Angebotsfrist ausgesetzt werde bzw. in eventu der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens untersagt werde, die Angebotsöffnung vorzunehmen. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung als Ganzes bzw. in eventu ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die XXXX vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgeb... mehr lesen...
I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die XXXX vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 stellte die XXXX (im Folgenden "die Antragstellerin") einen Antrag auf Feststellung, dass die Flughafen Wien AG, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (im Folgenden auch "die Auftraggeberin") den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikeln aus Papier und Zellstoff, wie Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Zellstofftücher, Flüssigseife und Duftpatronen sowie dazugehörig... mehr lesen...