TE Bvwg Beschluss 2021/2/12 W131 2238132-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.02.2021
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten