Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. November 2020 beantragte die XXXX , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu einzelner näher bezeichneter Punkte der Ausschreibung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und Rückerstattung allenfalls zu viel bezahlter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. November 2020 beantragte die XXXX , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu einzelner näher bezeichneter Punkte der Ausschreibung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und Rückerstattung allenfalls zu viel bezahlter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. November 2020 beantragte die XXXX , vertreten durch die KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu einzelner näher bezeichneter Punkte der Ausschreibung, die Akteneinsicht, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und Rückerstattung allenfalls zu viel bezahlter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden „Antragstellerin“) die Zuschlagsentscheidung vom 09.11.2020 für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den vorzulegenden Vergabeakt und den Nachprüfungsakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und die Auftraggeberin dazu zu verpflichten, der Antragstellerin die Pauschalgebühren zu ersetzen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer eins... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden „Antragstellerin“) die Zuschlagsentscheidung vom 09.11.2020 für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den vorzulegenden Vergabeakt und den Nachprüfungsakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und die Auftraggeberin dazu zu verpflichten, der Antragstellerin die Pauschalgebühren zu ersetzen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer eins... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden „Antragstellerin“) die Zuschlagsentscheidung vom 09.11.2020 für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den vorzulegenden Vergabeakt und den Nachprüfungsakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und die Auftraggeberin dazu zu verpflichten, der Antragstellerin die Pauschalgebühren zu ersetzen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren, einem Verhandlungsverfahren über einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich nach vorheriger Bekanntmachung, wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wird. Das Verhabeverfahren wurde im Februar 2020 eingeleitet ( - unionsweite Vergabebekanntmachung vom 26.02.2020). Das gegenständliche Vergabeverfahren war dabei ausweislich der elektronisch vorge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die einen sonstigen Bauauftrag im Unterschwellenbereich iSd Verordnung BGBl II 2018/212 betraf und die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wurde. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), nachdem eine Nichtigerklärung der Z... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 13.11.2020 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 06.11.2020, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht bzw auf Ausnahme von der Akteneinsicht sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.11.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.10.2020 betreffend die Lose 1, 2, 3, 4, 5 und 8 im Vergabeverfahren „Winterdienst Logistikzentren, PI_1683_TM“, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. November 2020 beantragte die AAAA , vertreten durch Dr. Peter GATTERNIG und Mag. Karl GATTERNIG, LL.M., Rechtsanwälte, Renngasse 9, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, das Anberaumen einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot und der Kalkulationsunterlagen, die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und der Zuschlagsentscheidung (gemeint der Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin schrieb unter der Bezeichnung „ XXXX “ einen Lieferauftrag im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen aus. Es erfolgte eine Unterteilung in XXXX Lose; verfahrensgegenständlich sind die Lose XXXX . Laut Angaben der Auftraggeberin liegt der geschätzte Auftragswert bei der Vergabe der Lose XXXX bei EUR XXXX . 2. Am 26.08.2019 übermittelte die Auftraggeberin an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren im Unterschwellenbereich nach vorheriger Bekanntmachung nach den Bestimmungen des Sektorenbereichs durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv XXXX Euro. 2. Die ASt legte ein Letztangebot mit einem Gesamtpreis iHv XXXX mit bewertungsrelevanten Gesamtkosten für 25 Jahre iHv XXXX . 3. Die MB legte ein Letztangebot mit einem Gesamtpreis iHv ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.09.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 18.09.2020 betreffend die Lose 1 und 2, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin unter Bezug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.09.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 18.09.2020 betreffend die Lose 1 und 2, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin unter Bezug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.09.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung hinsichtlich des Loses 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin unter Bezugnahme auf das angefochtene ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 28.09.2020, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung hinsichtlich des Loses 2, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin unter Bezugnahme auf das angefochtene ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.09.2019, dieser Schriftsatz wurde in einer geschwärzten und einer ungeschwärzten Variante vorgelegt, beantragte die Antragstellerin ua die sechs inhaltsgleichen Ausscheidensentscheidungen vom 26.08.2019 hinsichtlich der Lose XXXX bis XXXX und die Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll (von der Auftraggeberin als „Zuschlagsentscheidung“ bezeichnet), vom 26.08.2019 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt derzeit ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung in 8 (Regional-) Losen zum Abschluss von Rahmenverträgen mit einem Unternehmen über Winter-dienstleistungen durchgeführt (in der Folge „Erstverfahren“). Der Zuschlag soll dabei nach dem günstigsten angebotenen Pauschalpreis („Billigstbieterprinzip“) erfolgen. Die Rahmenverträge sollten – beginnend mit 1.10.2020 –– für 36 Monate bzw 3 Wintersaisonen abgeschlossen werden. Die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28.09.2020 stellte die Antragstellerin den Antrag, die Zuschlagsentscheidung vom 16.09.2020 im Vergabeverfahren „TA – Winterdienst Logistikzentren, PI_1683_TM“ betreffend die Lose 1, 2, 3, 4, 5 und 8, verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Die Pauschalgebühr wurde im gesetzlichen Ausm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2020 beantragte die Antragstellerin die Zuschlagsentscheidung vom 13.08.2020 für nichtig zu erklären und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Akteneinsicht. Zur
Begründung: der Rechtswidrigkei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.04.2020 stellte die Antragstellerin folgende Anträge: „das Bundesverwaltungsgericht wolle das Feststellungsverfahren einleiten, der Antragstellerin nach Vorlage des Vergabeaktes Akteneinsicht gewähren, eine mündliche Verhandlung anberaumen und feststellen, dass 1. die Durchführung des Vergabeverfahrens Abbau- und Deponievertrages Scharfling-Kienbach der Österreichische Bundesforste AG ohne vorherige Bekanntmachung bzw. oh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.10.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Zur
Begründung: der Rechtswidrig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16.07.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 07.07.2020 und beantragte unter einem den Ersatz der von ihr hierfür entrichteten Pauschalgebühr. 3. Mit Erkenntnis vom 14.10.2020, W139 2233092-1/25E, wies das Bundesverwaltungsgericht den Nachprüfungsantrag ab. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Feststellungen (Sachverhalt) Der obige Verfahrensgang wird als spru... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 16.07.2020 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 07.07.2020, verbunden mit einem Antrag auf Akteneinsicht, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Auftraggeberin habe am 18.10.2019 im Supplement zum Amts... mehr lesen...