Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 12.08.2020 stellte die XXXX (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung samt all ihren Unterlagen für das Vergabeverfahren Hygieneartikel Z-2020-042 der Flughafen Wien AG, Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen (im Folgenden auch „die Auftraggeberin“), in eventu auf Streichung der für die Antragstellerin diskriminierenden Anforderungen bzw. technisch unmög... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 27.05.2020, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag, stellte der Antragsteller einen Antrag auf Nichtigerklärung der seinerseits als „Zuschlagsentscheidung mit der Reihung des Projekt Nr. XXXX von XXXX auf den l. Rang nach Ausscheiden des Projektes Nr. XXXX XXXX “ bezeichneten Entscheidung der Auftraggeberin vom 18.05.2020. Mit Schreiben vom 27.05.2020, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 28.05.2020, sowie ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.05.2020, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag, stellte der Antragsteller einen Antrag auf Nichtigerklärung der seinerseits als „Zuschlagsentscheidung mit der Reihung des Projekt Nr. XXXX von XXXX auf den l. Rang nach Ausscheiden des Projektes Nr. XXXX XXXX “ bezeichneten Entscheidung vom 18.05.2020. Diese Entscheidung sei rechtswidrig, da das auf dem ersten Rang gereihte Projekt zentr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.07.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.07.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.07.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.07.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23.07.2020 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.07.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am 27.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin schrieb unter der Bezeichnung „ XXXX “ einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen aus. Es erfolgte eine Unterteilung in neun Lose; verfahrensgegenständlich sind die Lose XXXX und XXXX . Laut Angaben der Auftraggeberin liegt der geschätzte Auftragswert für die gesamten Lose bei EUR XXXX , für Los XXXX bei EUR XXXX und bei Los XXXX bei EUR XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wird. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), nachdem eine Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung nach Zuschlagserteilung nicht mehr in Betracht kommt - § 334 Abs 2 BVergG 2018;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16. Juni 2020 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten im Wesentlichen vor: 1.1. Mit Schreiben vom 8. Juni 2020, das der Antragstellerin über die elektronische Vergabeplattform der Auftraggeberin zugestellt worden sei, habe die Auftraggeberin der Antragstellerin bekanntgegeben, dass sie beabsichtige, den „Zuschlag für das Los / die Lose XXXX , im Vergabeverfahren [...]XXXX mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 03.08.2020 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2020, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Angefochtene Entscheidung sei die Zuschlagsentsc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. Mai 2020 beantragte die XXXX vertreten durch die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. Mai 2020 beantragte die AAAA , vertreten durch die Buchberger Ettmayer Rechtsanwälte GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde nach unmittelbarer Widerrufserklärung ohne vorangehende Widerrufsentscheidung gemäß § 150 Abs 7 BVergG von der ASt ein Feststellungsantrag samt einem Antrag auf Unwirksamerklärung des Widerrufs eingebracht und wurden dafür 1.080 Euro gemäß § 1 der Verordnung BGBl II 2018/212 an Pauschalgebühren entrichtet. 2. Mit Erkenntnis des BVwG vom 24.07.2020 zur GZ W131 2230662-1/28E wurde der Fes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) begehrte iZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung einer Ausscheidensentscheidung betreffend die Lose 2, 3 und 4 des Vergabeverfahrens auch Pauschalgebührenersatz. 2. Auftraggeberseitig trat und tritt die Finanzprokuratur als Rechtsvertreter aller beteiligten Auftraggeber auf, das sind 1. die Republik Österreich (Bund), 2. die Bundesbeschaffung GmbH (= BBG) und 3. alle weiter... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21. Juli 2020 beantragte die AAAA vertreten durch die Hule?Bachmayr-Heyda?Nordberg Rechtsanwälte GmbH, Franz-Josefs-Kai 47, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, den Auftrag an die Auftraggeberin zur Vorlage des gesamten Vergabeaktes, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die AG führte das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als nicht offenes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv 300.000,00 Euro. Die ASt legte ein Angebot mit knapp über diesem Auftragswert. Nach einer Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der ASt erteilte die AG jedoch den Zuschlag nicht, sondern erklärte im Unterschwellenbereich ohne vorangehende Widerrufsentscheidung gemäß § 150 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.06.2020, beim Bundesverwaltungsgericht per Web-ERV eingebracht am 08.06.2020 um 15:18 Uhr, stellte XXXX , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 29.05.2020 im Vergabeverfahren „Hybrid OP Ausstattung für die Medizinische Universität Wien“ (im Folgenden auch „das Vergabeverfa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.06.2020, beim Bundesverwaltungsgericht per Web-ERV eingebracht am 08.06.2020 um 15:18 Uhr, stellte XXXX , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 29.05.2020 im Vergabeverfahren „Hybrid OP Ausstattung für die Medizinische Universität Wien“ (im Folgenden auch „das Vergabeverfa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt stellte am 20.03.2020 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung, mit welcher deren Angebot wegen unplausiblen Preises gemäß § 141 Abs 1 Z 3 BVergG aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden wurde. Die MB erhob am 09.04.2020 anwaltlich vertreten Einwendungen und beantragte hilfsweise bzw eventualiter auch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die zehntägige Einwendungsfrist. Das Ermittlungsverfahren wurde zur Verfahrensz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Vergabeverfahren [, wobei wiedergegebene Unterlagen bereits hier teilanonymisiert worden sind] 1.1. Die BBG führt derzeit als vergebende Stelle und als zentrale Beschaffungsstelle für sich selbst, die Republik Österreich (Bund) und alle weiteren Auftraggeber gemäß einer den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Drittkundenliste das Vergabeverfahren "Wartung (Prüfung und Instandhaltung) und Beschaffung von Feuerlöschern und vorbeugendem Brand... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Antragstellerin begehrte iZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung; und weiters Pauschalgebührenersatz. Auftraggeberseitig wurde die Zuschlagsentscheidung klaglosstellend zurückgenommen und wurde danach antragstellerseitig der Nachprüfungs- und insb Nichtigerklärungsantrag zurückgezogen. Zuvor wurde eine einstweilige Verfügung e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Antragstellerin begehrte iZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung; und weiters Pauschalgebührenersatz. Auftraggeberseitig wurde die Zuschlagsentscheidung klaglosstellend zurückgenommen und wurde danach antragstellerseitig der Nachprüfungs- und insb Nichtigerklärungsantrag zurückgezogen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.02.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf NIchtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, soweit davon auch das Angebot zu Los 6 umfasst ist, der Entscheidung über die Auswahl des beabsichtigten Rahmenvereinbarungspartners betreffend Los 6 sowie der Festlegung vom 02.12.2019, wonach nicht fristgerecht eingebrachte Nachreichungen nicht berück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) begehrte iZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung, nämlich der Entscheidung, die Antragstellerin nicht zur Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren hinsichtlich Los 3 „Nord Oberösterreich Salzburg“ zuzulassen, auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) iZm dem Vergabelos 3 zur Absicherung ihres Nichtigerklärungsantrags; und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wird. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). Die AG und die in Aussicht genommene Bieterin haben verfahrensökonomisch keine substantiierten Interessen gegen die beantragte eV vorge... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung In der am 3.7.2020 erlassenen einstweiligen Verfügung (eV) wurde im
Spruch: schreibfehlerhaft die Verfahrenszahl W131 2223363-2- genannt. Wie die Verfahrensparteien aus der Internetkundmachung des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 345 BVergG 2018 und aus den bisherigen Verfahrensstücken wissen (konnten), wird das Nachprüfungsverfahren gegen die Zuschlagsentscheidung dieses Vergabeverfahrens zur Verfahrenszahl W131 2232363-2 geführt. Insoweit konnte dieser ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juni 2020 beantragte die XXXX in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „Sanierung von 4 Brücken am Pass Luegg Km 35.601, 36.975, 37.342, 36.579 – Verfahren ID: 46554“ der Auftraggeberin ÖBB Infrastruktur AG, Praterstern... mehr lesen...