Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Ohne Erlassung eines Bescheides im Sinne des § 235 BAO wird eine auf einem Abgabenkonto erfolgte Löschung der dort aufscheinenden Abgabenschulden nicht rechtswirksam. Buchungsmitteilungen dienen der Information des Abgabepflichtigen, ersetzen aber keine Bescheide (Hinweis E 24.2.1999, 98... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §231;BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Maßnahmen nach § 231 BAO führen nur zu behördeninternen Vorgängen, hinsichtlich derer dem Abgabepflichtigen kein Rechtsanspruch zusteht und über die auch keine Bescheide erlassen werden. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, eine Gebietskörperschaft nach deutschem Recht, betreibt unter der Bezeichnung "Bayerische Saalforstverwaltung" in Österreich einen forstwirtschaftlichen Betrieb auf dem Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde. Für die in diesem Rahmen gewährten Arbeitslöhne wurde der "Bayerischen Saalforstverwaltung" vom Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde mit Bescheiden vom 20. November 1998 vorläufig Kommunalsteuer für die Jahre 1994 bis 1997 vorgeschrieben. Gegen diese B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79;BAO §92;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0132 E 28. November 2000 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Der VwGH vertritt die Rechtsansicht, dass die unrichtige Anführung eines (prozessual) nicht rechtsfähigen Organs bzw einer nicht rechtsfähigen Einrichtung e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, errichtete im Jahre 1991 ein Wohnhaus, in welchem er einen Raum von ca. 20 m2 als Arbeitszimmer (Büro) widmete. Im Zuge der Veranlagung für das Kalenderjahr 1998 teilte das Finanzamt dem Beschwerdeführer mit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer seien nicht (mehr) absetzbar, es sei denn, das Arbeitszimmer bilde den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. In der Folge erließ das Finanzamt Bescheide betreffend Einkommen-... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechtskraftwirkung von Bescheiden besteht nur bei unveränderter Rechts- und Sachlage (Hinweis E 15. Dezember 1994, 93/15/0005). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von
Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Einkommen- bzw. Umsatzsteuerbescheides ist auf das Jahr beschränkt, für welches er ergangen ist (Hinweis E 30. Jänner 1975, 84/74). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von
Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 ... mehr lesen...
Mit einem an die "Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für den Betrieb gewerblicher Art Werksküche" adressierten Bescheid vom 13. August 1996 schrieb der Magistrat der Stadt Wien nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für den Zeitraum der Jahre 1994 und 1995 sowie des ersten Halbjahres 1996 unter gleichzeitiger Verhängung eines Säumniszuschlages vor. Der Betrieb der Werksküche durch die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79;BAO §92;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0132 E 28. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt die Rechtsansicht, dass die unrichtige Anführung eines (prozessual) nicht rechtsfähigen Organs bzw einer nicht rechtsfähigen Einrichtung eines Rechtsträgers an Stelle ... mehr lesen...
Im Zuge einer im Jahr 1991 für den Zeitraum 1. Jänner 1986 bis 31. Dezember 1990 bei der beschwerdeführenden Gemeinde durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin für bestimmt bezeichnete Dienstnehmer pauschale bzw überhöhte Schmutz- und Gefahrenzulagen als steuerfreie Bezüge ausbezahlt habe, obwohl diese Bezüge (bzw der nicht angemessene Anteil) steuerpflichtig seien. Den Prüfungsfeststellungen folgend erließ das Finanzamt e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Steinmetzunternehmen. Im Zuge einer bei ihr durchgeführten, im Jahr 1989 abgeschlossenen, den Zeitraum 1983 bis 1985 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Juni 1983 mit bisherigen Dienstnehmern ("Bodenlegepersonal") Verträge abgeschlossen habe, auf Grund deren sich eine Aufteilung des Leistungsentgeltes in Lohn einerseits und in Werkvertragsvergütung andererseits ergäbe. Die Vertragsve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92;BAO §93 Abs2;BAO §96;
Rechtssatz: Die Bescheideigenschaft liegt bereits vor, wenn die behördliche Erledigung die Bezeichnung der Beh, von der sie erlassen ist, den
Spruch: und, nach Maßgabe des § 96 BAO, eine Unterschrift trägt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X06 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;BAO §115 Abs1;BAO §243;BAO §92;EStG 1972 §90;EStG 1988 §90;VwRallg;
Rechtssatz: Die nach § 90 EStG erteilte Lohnsteuerauskunft stellt keinen Bescheid dar (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 90 EStG 1988 Tz 1). Die Auskunftserteilung kann daher nicht mit Berufung bekämpft werden; sie ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen - BSEOG, BGBl. I 149/1998, durch den Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gegründet worden. Gemäß § 1 Abs. 2 leg. cit. ist mit 1. Jänner 1999 die Bundessportschule O einschließlich aller dazugehörenden Rechte, Rechtsverhältnisse, Forderungen und Schulden im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Beschwerdeführerin übergegangen. Mit dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §79;BAO §92;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt die Rechtsansicht, dass die unrichtige Anführung eines (prozessual) nicht rechtsfähigen Organs bzw einer nicht rechtsfähigen Einrichtung eines Rechtsträgers an Stelle des Rechtsträgers selbst als Adressat eines abgabenrechtlichen Bescheides... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, dem mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 21. März 1996 in der Person des Beschwerdevertreters ein einstweiliger Sachwalter beigegeben worden war, war bis Oktober 1996 Gesellschafter einer OEG. Mit Bescheid des Finanzamtes wurde Karl-Heinz S. im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO von Amts wegen zum Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit bestellt. Der Beschw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs6;BAO §81 Abs7;BAO §81 Abs8;BAO §92;
Rechtssatz: Der in § 81 Abs 7 und § 81 Abs 8 BAO angeführte Widerspruch hat weder die Bestellung eines Zustellbevollmächtigten, noch deren Art, welche nach § 81 Abs 2 BAO vorgegeben ist, zum Inhalt. Es handelt sich dabei nicht um ein als zulässig normiertes Rechtsmittel gegen einen Bescheid, son... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §81 Abs2;BAO §81 Abs6;BAO §81 Abs7;BAO §81 Abs8;BAO §92;
Rechtssatz: Die Verständigung über die Bestellung einer Person zum gemeinsamen Vertreter ist kein Bescheid. Dies ändert jedoch nichts daran, dass (anlässlich der Verständigung) die Erhebung von Einwendungen gegen die Vertreterbestellung oder Anträge auf anderweitige Vertreterbestellung zulässig ... mehr lesen...
Mit zwei getrennten Bescheiden je vom 23. Juli 1980 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde gegenüber den Beschwerdeführerinnen gemäß § 15 der Niederösterreichischen Bauordnung anlässlich der erstmaligen Bauführung auf ihrem näher bezeichneten Grundstück einen Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 67.424,85 fest. Dieser Betrag werde gemäß § 15 letzter Satz der Niederösterreichischen Bauordnung anlässlich der erstmaligen Errichtung der Aufschließungsanlagen zu diesem Gru... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §92;LAO NÖ 1977 §150 Abs2;LAO NÖ 1977 §69;
Rechtssatz: Bei Lastschriftanzeigen handelt es sich um keine Bescheide (Hinweis E 26.4.1996, 94/17/0378). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1996170242.X02 Im RIS seit 25.01.2001 mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §92;LAO NÖ 1977 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/17/0116 E 1. Juli 1993 VwSlg 6789 F/1993 RS 3 Stammrechtssatz Ein rechtliches Interesse der Partei an der Erlassung eines Feststellungsbescheides ist nur dann zu bejahen, wenn der Feststellungsantrag im konkreten Fall als ge... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Am 3. Dezember 1994 schloss die mitbeteiligte Gemeinde mit verschiedenen Personen, darunter den Beschwerdeführern, ein Parzellierungsübereinkommen. Darin wurde die Übereignung näher genannter Grundstücke an die mitbeteiligte Gemeinde vereinbart. In Punkt III. 3) dieses Abkommens heißt es: "Der Rechtsgrund und die Gegenleistung für die vorgenannte Übergabe resultiert daraus, dass von der Gemeinde A (der mitbeteiligten Gemeinde) als Verwalterin des öffentlichen Gutes die erfor... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL82001 Bauordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §4 Abs1;BAO §92;BauG Bgld 1997 §10;BauG Bgld 1997 §9;LAO Bgld 1963 §183;LAO Bgld 1963 §3 Abs1;LAO Bgld 1963 §69;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0320 E 28. Februar 2000
99/17/0321 E ... mehr lesen...
1.1. Mit der als "Bescheid" bezeichneten Erledigung vom 24. Jänner 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der beschwerdeführenden Partei ein Wasserzins-Akonto (inklusive USt) von S 1.064,80, ein Kanalgebühren-Akonto (inklusive USt) von S 2.313,30 und die Grundsteuer B in Höhe von S 291,50, zusammen S 3.669,60, vor. Der "Bescheid" enthält die Rubrik "Zweiter quartalsmäßiger Wasser- und Kanalbenützungsgebührenbescheid für den Zeitraum 1.10.1994 bis 30.9.1995. Gr... mehr lesen...