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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §114;Rechtssatz
Die nach § 90 EStG erteilte Lohnsteuerauskunft stellt keinen Bescheid dar (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 90 EStG 1988 Tz 1). Die Auskunftserteilung kann daher nicht mit Berufung bekämpft werden; sie kann von der Beh jederzeit wieder geändert oder zurückgenommen werden. Eine unrichtige Auskunft bzw die Änderung oder Zurücknahme einer Auskunft kann die Beh aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben binden, wenn die Partei im Vertrauen auf eine - nicht erkennbar und nicht offenkundig - unrichtige Auskunft Dispositionen gesetzt hat und der Partei dadurch ein Vertrauensschaden erwächst (Hinweis Doralt, EStG4, § 90 Tz 5, 7ff).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150028.X01Im RIS seit
11.07.2001