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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §81 Abs2;Rechtssatz
Die Verständigung über die Bestellung einer Person zum gemeinsamen Vertreter ist kein Bescheid. Dies ändert jedoch nichts daran, dass (anlässlich der Verständigung) die Erhebung von Einwendungen gegen die Vertreterbestellung oder Anträge auf anderweitige Vertreterbestellung zulässig sind, über welche für den Fall, dass ihnen nicht stattgegeben wird, bescheidmäßig abzusprechen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130209.X01Im RIS seit
21.12.2000