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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Einem Masseverwalter muss bei nur geringer Sorgfalt bekannt sein, dass er für die nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz vom Arbeitsamt ausbezahlten Beträge die lohnabhängigen Abgaben abzuführen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997140128.X06Im RIS seit
23.05.2003