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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Rechtssatz
Dass in einem Haftungsbescheid nur die unberichtigt aushaftenden Abgaben und nicht auch die (von der Primärschuldnerin geleisteten) Zahlungen aufscheinen, liegt im Wesen der persönlichen Haftung als Maßnahme der Abgabeneinhebung. Solcherart besteht daher kein frei wählbarer "Beobachtungszeitraum".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140162.X02Im RIS seit
17.10.2003