RS Vwgh 2003/9/16 2000/14/0162

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Veröffentlicht am 16.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Dass in einem Haftungsbescheid nur die unberichtigt aushaftenden Abgaben und nicht auch die (von der Primärschuldnerin geleisteten) Zahlungen aufscheinen, liegt im Wesen der persönlichen Haftung als Maßnahme der Abgabeneinhebung. Solcherart besteht daher kein frei wählbarer "Beobachtungszeitraum".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140162.X02

Im RIS seit

17.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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