Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Ein Auswahlverschulden kommt bei der Betrauung einer dritten Person mit Geschäftsführungsaufgaben in Betracht, nicht jedoch bei der Agendenverteilung zwischen Gesellschaftern (wie im Beschwerdefall zwischen den beiden Gesellschaftern der OEG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150003.X02Im RIS seit
13.11.2003