RS Vwgh 2003/9/18 2001/15/0003

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Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §81;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Ein Auswahlverschulden kommt bei der Betrauung einer dritten Person mit Geschäftsführungsaufgaben in Betracht, nicht jedoch bei der Agendenverteilung zwischen Gesellschaftern (wie im Beschwerdefall zwischen den beiden Gesellschaftern der OEG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001150003.X02

Im RIS seit

13.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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