RS Vwgh 2006/4/26 2001/14/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

21/01 Handelsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
HGB §164;

Rechtssatz

Wenngleich nach herrschender Ansicht der Gesellschaftsvertrag - abweichend von der Regel, wonach die Geschäftsführung der KG dem Komplementär obliegt - auch Kommanditisten mit Geschäftsführerbefugnis ausstatten kann, bedeutet dies nicht, dass der Komplementär - und damit im Beschwerdefall die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH - von der Geschäftsführung ausgeschlossen sein sollen (Hinweis Straube, HGB I3 § 164 Rz 6). (Hier: Die Komplementär-GmbH wurde zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der GmbH & Co KG herangezogen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140028.X01

Im RIS seit

22.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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