RS Vwgh 2003/10/21 2001/14/0099

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4 (hier: Befassung des Steuerberaters mit der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und der laufenden Buchhaltung; hat der Geschäftsführer jegliche Kontrollen durch Monate unterlassen, kann keine Rede davon sein, dass im Beschwerdefall Umstände des Einzelfalles vorgelegen wären, die die Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers als rechtswidrig erkennen ließen.)

Stammrechtssatz

Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu überwachen, und zwar zumindest in solchen Abständen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis: E 13.9.1988, 87/14/0148; E 16.10.1992, 91/17/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001140099.X04

Im RIS seit

12.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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